Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
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Röntgenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer’s LAGERHAUS prüfen13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB15.11.2021 · M (Vortrag des Magistrats)
- Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 66118.10.2021 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Röntgenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015
Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2015OFOF 332/16Erweiterte 30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-StraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. September 2015Sie sind hierOMOM 4557Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-StraßeDirektanregung
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1616Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats