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Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 23.04.2019

Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Begründung: Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2019OFOF 245/16Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)Ortsbeiratsantrag · WBE
  2. 14. Mai 2019Sie sind hier
    OMOM 4668Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
    Direktanregung
  3. 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1795Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 32 · 17.09.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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