Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
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Bisheriger Verlauf
23.04.2019
14.05.2019
16.09.2019
Antrag Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS OF_245-16_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS OM_4668_2019Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS ST_1795_201923.04.2019
Antrag Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS OF_245-16_201914.05.2019
Anregung Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS OM_4668_201916.09.2019
Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Details im PARLIS ST_1795_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 23.04.2019
Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung:
Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1