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Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.07.2017

Antrag Ortsbeirat

Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße

Details im PARLIS OF_122-16_2017
15.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße

Details im PARLIS OM_1928_2017
10.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und Edisonstraße

Details im PARLIS ST_2152_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1928 entstanden aus Vorlage: OF 122/16 vom 30.07.2017

Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße
Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Ostseite der Edisonstraße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von zwei Stunden anstatt eingeschränktem Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für zwei Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies eventuell auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist, denn in der Carl-Zeiss-Straße Nr. 4 befindet sich eine Orthopädiepraxis und gegenüber in Haus Nr. 3 ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren Kurzzeitparkplätze, obwohl im absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 ein Abschnitt mit eingeschränktem Halteverbot. Fahrzeuge, die dort selten parken, werden gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als eine Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die Kranke und Behinderte behandeln, nur einen Behindertenparkplatz gibt und sonst ke ine Kurzzeitparkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis. Der Magistrat wird gebeten, das zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2152