Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
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Neues zu Röntgenstraße per E-MailBegründung
(Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen. Begründung: Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden."
Inhalt
Antrag vom 23.04.2019, OF 245/16
Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen.
Begründung: Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden."Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019Sie sind hierOFOF 245/16Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)Ortsbeiratsantrag · WBE
- 14. Mai 2019OMOM 4668Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)Direktanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1795Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme