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Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2964 entstanden aus Vorlage: OF 403/16 vom 21.01.2009

Betreff: Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Victor-Slotosch-Straße beidseitig der Einmündung Bessemerstraße Markierungen und Beschilderungen anzubringen, die das Halten mindestens fünf Meter in jeder Richtung verbietet und verhindert.

Begründung: Die Sicht beim Ausfahren aus der Bessemerstraße in die vorfahrtsberechtigte Victor-Slotosch-Straße wird häufig durch bis an die Ecke parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Aus der Bessemerstraße kommende Fahrzeuge müssen sich deshalb weit in den fließenden Verkehr hineintasten, um eine bessere Sicht zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2009OFOF 403/16Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich BessemerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Februar 2009Sie sind hier
    OMOM 2964Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße
    Direktanregung
  3. 14. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 713Markierung in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich BessemerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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