Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: OA
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hugo-Junkers-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hugo-Junkers-Straße per E-Mail

Inhalt

Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016

Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen:

  1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen.
  2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel.
  3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau.
  4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels.
  5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil).
  6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.).
  7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen.
  8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn).
  9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2016OFOF 40/11Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Juli 2016Sie sind hier
    OAOA 40Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
    Anregung
  3. 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1650Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 3 · 01.09.2016
TO I, TOP 28
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFF
Sonstige:
FRAKTION (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen