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Meine Nachbarschaft: Düsseldorfer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

05.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 1026/1 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4589 2023 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1026/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten

04.07.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4192 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 17.06.2023 Betreff: Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf die Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden. Begründung: Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen Pkw-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendlerinnen und Pendler das Parkhaus am Hauptbahnhof aufsuchen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2268 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen

17.06.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel Niddastraße/Ludwigstraße

17.06.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 918/1 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ludwigstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche / Grünfläche Ecke Nidda-/ Ludwigstraße an zwei Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 918/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2023 Die Vorlage OF 918/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche Ecke Niddastraße/Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 896/1 Betreff: Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Begründung: Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen PKW-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendler*innen das Parkhaus am Hauptbahnhof aufzusuchen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4192 2023 Die Vorlage OF 896/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machen

06.06.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4003 entstanden aus Vorlage: OF 770/6 vom 22.05.2023 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1. Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder aus einer ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr bis zu 50 km/h schnell fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2. Straßenbahn-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen. a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz des Blinkens, laut Berichten der Eltern, Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Trinkhalle/Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn kommt, und eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle "Tillystraße" lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Park statt Parkplätzen

23.05.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)

Parteien: LINKE., Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machen

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 770/6 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1) Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr 50 km/h fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2) Tram-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg von der Trinkhalle die Gleise der Tram überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz Blinken laut Berichten der Eltern Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Tram überqueren, um zur Trinkhalle / Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Tram kommt, und eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle Tillystraße lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4003 2023 Die Vorlage OF 770/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 entstanden aus Vorlage: OF 799/1 vom 12.04.2023 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351 bis 367b in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsiegeln und Pflanzbeete herzustellen gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bäckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Carsharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahrzeugen des Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" gemäß der Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839. Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für Pkw genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr gefährlich. Um mit dem Pkw auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie queren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passantinnen und Passanten sowie Kundinnen und Kunden. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, sodass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Eine Carsharing-Station kompensiert die entfallenden Pkw-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

02.05.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 804/1 vom 01.04.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Magistrat wird erneut gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteine Heinrichstraße abflachen

02.05.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3935 entstanden aus Vorlage: OF 805/1 vom 04.04.2023 Betreff: Bordsteine Heinrichstraße abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine am Ampelübergang der Heinrichstraße (Kreuzung mit der Mainzer Landstraße) auf beiden Seiten abzusenken. Begründung: Trotz leichter Abflachung stellen die immer noch hohen Bordsteine ein unnötiges Hindernis für Menschen dar, die mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. unterwegs sind. Fotos: (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1740 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 807/1 vom 12.04.2023 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram; Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen; Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen und Am Güterplatz. Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Quelle: Geschichtsort Adlerwerke Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, zu bilden und zu gedenken. Darunter sind viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern, sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1693

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Planungsstand des „Nieder Tors“ (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife)

25.04.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 entstanden aus Vorlage: OF 762/6 vom 16.04.2023 Betreff: Nied: Planungsstand des "Nieder Tors" (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; ST 820/23 Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme ST 820 wird der Magistrat gebeten, den zeitlichen Rahmen für die Neuplanungen und deren Umsetzung bekanntzugeben. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Planungen nach Fertigstellung umgehend der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert, dass die vom Ortsbeirat 2020 geforderte Information erst jetzt gegeben wird. Jedoch begrüßt der Ortsbeirat, dass das Projekt mit all seinen aktuellen und neuen Herausforderungen in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen wurde. Um eine Vorstellung zu haben, wie lange sich der Umbau der verkehrsträchtigen und wichtigen Verbindung Mainzer Landstraße und die damit verbundenen Seitenbereiche wie das Nieder Tor bis zur Fertigstellung hinzieht, bittet der Ortsbeirat um entsprechende zeitnahe Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Aktenzeichen: 61-00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern

13.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 814/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern, 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden, 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. 1-2 Lieferzonen einzurichten, 4. zu prüfen und berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, so dass für Fußgänger*innen kaum noch Platz übrigbleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrer*innen, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgänger*innen behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegelt und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier ist eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestatten es komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3943 2023 Die Vorlage OF 814/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben

12.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b

12.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 799/1 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351-367b in regelmäßigen Abstän-den Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsie-geln und Pflanzbeete herzustellen gemäß ursprünglicher Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bä-ckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Car-Sharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahr-zeugendes Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden wer den. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" (siehe ST 839/22). Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für PKW genutzt. Die Ver-kehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen sehr gefährlich. Um mit dem PKW auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie que-ren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passant*innen und Kund*innen. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, so dass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren werden kann, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in ST 839/22 bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt werden und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkei-ten für Fahrräder für die Kund*innen geschaffen werden. Eine Car-Sharing-Station kompensiert die entfallenden PKW-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragsteller: GRÜNE Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3929 2023 Die Vorlage OF 799/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel

12.04.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“

12.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

01.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird erneut gebeten, zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße sind und diese dem OBR und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der ST 1539 vom 03.09.2021 spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der OBR nun Antworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3934 2023 Die Vorlage OF 804/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende I: Von Kopenhagen lernen - Love Handles, Fußablagen und Drive-by-Mülleimer am Platz der Republik

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 780/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende I: Von Kopenhagen lernen - Love Handles, Fußablagen und Drive-by-Mülleimer am Platz der Republik Der Magistrat wird gebeten, am Platz der Republik entlang der Haltebereiche/Radwege/Radschutzstreifen vor den Ampeln in Richtung Hauptbahnhof, Messe und Gallus den Komfort für Radfahrende zu verbessern und folgende Radverkehrsinfrastruktur installieren zu lassen: 1. Love Handles oder Haltegriffe an Ampelmasten und Fußablagen vor Ampeln, damit Radfahrende nicht ständig kurzfristig absteigen und wieder aufsteigen müssen. 2. Drive-by-Mülleimer, damit Radfahrende Müll auch vom Radweg aus entsorgen können. Begründung: Den Platz der Republik queren immer mehr Radfahrende. Die vorhandene Infrastruktur und Verkehrsführung wurde in den vergangenen Jahren für Radfahrende zwar ausgebaut, bietet aber wenig Komfort. Der Pkw- und Lkw-Verkehr ist dort weiterhin vorherrschend. Der Umstieg aufs Rad soll aber gefördert werden. Städte wie Amsterdam oder Kopenhagen haben es in den vergangenen Jahrzehnten geschafft, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen stark zu steigern. Ein Baustein des Erfolges ist die Erhöhung des Komforts für Radfahrende. Neben Beschilderungen, Ampelschaltungen, grüner Welle und baulich getrennten Radwegen, spielen auch Angebote wie Fußablagen oder Haltegriffe und Mülleimer eine große Rolle. Der Magistrat sollte im Ortsbezirk 1, durch den täglich ein großer Teil des Radverkehrs in Frankfurt rollt, mit gutem Beispiel vorangehen und Best-Practice-Beispiele aus dem europäischen Ausland auch in Frankfurt einführen, um den Radverkehr noch attraktiver und somit ein Angebot zum Umstieg auf das Rad zu machen. Sollte der Magistrat weitere oder geeignetere Flächen dafür finden, sollten (auch) dort Love Handles, Fußbänke und Drive-by-Mülleimer installiert werden. Bild: Geoportal Frankfurt, Alexander Mitsch Platz der Republik: Vorschlag zur Aufstellung von Haltegriffen, Fußbänken und Drive-by-Mülleimern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1499 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

20.03.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3710 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.02.2023 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Vorgang: OM 4969/19 OBR 2; ST 2090/19 Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Eigentümern der Heinrich-Hertz-Straße (dem Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße) aufzunehmen und mit Nachdruck auf diese einzuwirken, die Planung und den Umbau, so wie in der Stellungnahme vom 18.11.2019, ST 2099, berichtet, endlich zu beauftragen. Begründung: Die Sackgasse wird von Autofahren, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über diese ist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Laut der Stellungnahme ST 2090 besteht für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Aus der Stellungnahme: "Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

14.03.2023 · Aktualisiert: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilitätswende I: Von Kopenhagen lernen - Love Handles, Fußablagen und Drive-by-Mülleimer am Platz der Republik

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 780/1 Betreff: Mobilitätswende I: Von Kopenhagen lernen - Love Handles, Fußablagen und Drive-by-Mülleimer am Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Platz der Republik entlang der Haltebereiche / Radwege / Radschutzstreifen vor den Ampeln in Richtung Hauptbahnhof, Messe und Gallus den Komfort für Radfahrende zu verbessern und folgende Radverkehrsinfrastruktur installieren zu lassen: 1. Love Handles oder Haltegriffe an Ampelmasten und Fußablagen vor Ampeln, damit Radfahrende nicht ständig kurzfristig absteigen und wieder aufsteigen müssen 2. Drive-by-Mülleimer, damit Radfahrende Müll auch vom Radweg aus entsorgen können Begründung: Den Platz der Republik queren immer mehr Radfahrende. Die vorhandene Infrastruktur und Verkehrsführung wurde in den vergangenen Jahren für Radfahrende zwar ausgebaut, bietet aber wenig Komfort. Der PKW- und LKW-Verkehr ist dort weiterhin vorherrschend. Der Umstieg aufs Rad soll aber gefördert werden. Städte wie Amsterdam oder Kopenhagen haben es in den vergangenen Jahrzehnten geschafft, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen stark zu steigern. Ein Baustein des Erfolges ist die Erhöhung des Komforts für Radfahrende. Neben Beschilderungen, Ampelschaltungen, grüner Welle und baulich getrennten Radwegen spielen auch Angebote wie Fußablagen oder Haltegriffe und Mülleimer eine große Rolle. Der Magistrat sollte im Ortsbezirk 1, durch den täglich ein großer Teil des Radverkehrs in Frankfurt rollt, mit gutem Beispiel vorangehen und Best Practice Beispiele aus dem europäischen Ausland auch in Frankfurt einführen, um den Radverkehr noch attraktiver und somit ein Angebot zum Umstieg aus Rad zu machen. Sollte der Magistrat weitere oder geeignetere Flächen dafür finden, sollten (auch) dort Love Handles, Fußbänke und Drive-by-Mülleimer installiert werden. Bild: Geoportal Frankfurt, Alexander Mitsch Platz der Republik: Vorschlag zur Aufstellung von Haltegriffen, Fußbänken und Drive-by-Mülleimern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3768 2023 Die Vorlage OF 780/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

27.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 606/2 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Vorgang: OM 4969/19 OBR 2; ST 2090/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Eigentümern der Heinrich-Hertz-Straße (dem Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße) aufzunehmen und mit Nachdruck auf diese einzuwirken die Planung und den Umbau, so wie in der ST 2090 vom 18.11.2019 berichtet, endlich zu beauftragen. Begründung: Die Sackgasse wird von Autos, Fahrrädern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über diese ist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Laut der ST 2090 vom 18.11.2019 besteht für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Aus Der ST: "Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen." Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 586/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3710 2023 1. Die Vorlage OF 586/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 606/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

21.02.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße

21.02.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3590 entstanden aus Vorlage: OF 752/1 vom 05.02.2023 Betreff: Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Ampelanlagen Mainzer Landstraße/Ecke Speyerer Straße die Bordsteine abzusenken, um eine barrierefreie Querung über die Mainzer Landstraße und die Speyerer Straße zu ermöglichen. Begründung: Die Straßenüberquerung ist mit abgesenkten Bordsteinen barrierefrei für alle möglich. Bestehende Absenkungen aus der Vergangenheit sind leider in die Jahre gekommen und mittlerweile uneben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1153

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

19.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 699/6 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkraumkonzept für PKW und Fahrräder zu erarbeiten und den Bürgern vor Ort vorzustellen. Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohen Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für PKW auf dem Gelände der ABG, Flächen zum Abstellen von Carsharing, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Begründung: Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die hohen Parkdruck erzeugen, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie in der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlich erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mind. zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die Zufußgehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 334 2023 Die Vorlage OF 699/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung bereits mit dem Absatz beginnend mit den Worten "Dieser Bereich weist (. .)" beginnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 entstanden aus Vorlage: OF 684/6 vom 21.01.2023 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt-Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2331, haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant werde und bald Ergebnisse präsentiert werden würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit ihren Wünschen und Anregungen in die Planungen einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße

05.02.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 752/1 Betreff: Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den beiden Ampelanlagen Mainzer Landstraße Ecke Speyerer Straße die Bordsteine abzusenken, um eine barrierefreie Querung über die Mainzer Landstraße und die Speyerer Straße zu ermöglichen. Begründung: Die Straßenüberquerung ist mit abgesenkten Bordsteinen barrierefrei für alle möglich. Bestehende Absenkungen aus der Vergangenheit sind leider in die Jahre gekommen und mittlerweile uneben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3590 2023 Die Vorlage OF 752/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am SBahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

31.01.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 748/1 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs Galluswarte / Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenalle bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßbornerstraße in ausreichender Höhe installiert werden und Passant*innen vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 328 2023 Die Vorlage OF 748/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

29.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 586/2 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den schadhaften Straßenbelag im oberen Abschnitt der Heinrich-Hertz-Straße -zwischen Franklinstraße und Voltastraße- unverzüglich auszubessern. Begründung: Die Sackgasse wird von Autos, Fahrrädern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über dies eist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.02.2023, OF 606/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 586/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3710 2023 1. Die Vorlage OF 586/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 606/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflasterung Mainzer Landstraße

24.01.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3416 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 21.12.2022 Betreff: Pflasterung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Pflasterung auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Taunusanlage und Marienstraße instand zu setzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich fehlen an mehreren Stellen Pflastersteine, andere sind locker oder liegen lose herum. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands sind die Schäden auszubessern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten

23.01.2023 · Aktualisiert: 17.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3430 entstanden aus Vorlage: OF 564/2 vom 07.01.2023 Betreff: Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar (siehe Foto 1). Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e. V., Ginnheimer Landstraße 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage sein (siehe Foto 2). Foto 1: Treppenaufgang bei Pfingstbrunnenstraße 48 Foto 2: Treppenaufgang an Ginnheimer Landstraße gegenüber vom VfR Bockenheim 1955 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 932

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen

21.01.2023 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 684/6 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut ST 2331 vom 10.10.2022 haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant und bald Ergebnisse präsentiert würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit Ihren Wünschen und Anregungen mit in die Planungen einbezogen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3521 2023 Die Vorlage OF 684/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten

07.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 564/2 Betreff: Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar, s. Foto 1. Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e.V., Ginnheimer Landstr. 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, s. Foto 2, sein. Fotos der Antragstellerin vom 7. Januar 2023: Foto 1: Treppenaufgang bei Pfingstbrunnenstr. 48 Foto 2: Treppenaufgang an Ginnheimer Landstr. gegenüber vom VfR Bockenheim 1955 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3430 2023 Die Vorlage OF 564/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Pflasterung Mainzer Landstraße

21.12.2022 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2022, OF 718/1 Betreff: Pflasterung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflasterung auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Taunusanlage und Marienstraße instandzusetzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich fehlen an mehreren Stellen Pflastersteine, andere sind locker oder liegen lose herum. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands sind die Schäden auszubessern. Quelle: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3416 2023 Die Vorlage OF 718/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur als Radweg mit Bus frei umwandeln, entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z. B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für Pkw hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M 46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 881 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation vor der Georg-Büchner-Schule

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3293 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 14.10.2022 Betreff: Verkehrssituation vor der Georg-Büchner-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zu einer verkehrssicheren Situation vor der Georg-Büchner-Schule umgesetzt werden können, damit die über 1.200 Schulkinder das Schulgelände sicher passieren können. So wären folgende Maßnahmen denkbar: Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, leichte Versetzung der Bushaltezone, zusätzliche Halteverbotsschilder, Hinweisschilder "Achtung Kinder/Schule", Fahrradmarkierung auf der Straße, Einrichtung eines Zebrastreifens, Schritttempo-Zone direkt vor der Schule sowie wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis etc. Begründung: Vor dem Haupteingang der Georg-Büchner-Schule kommt es fast täglich zu verkehrsgefährdenden Situationen aufgrund des regen Verkehrs vor der Schule, wie auch von einer Vielzahl von Elterntaxis zu Unterrichtsbeginn und -ende. Trotz Rundschreiben an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler bitte nicht direkt bis vor die Schule zu fahren, parken viele Eltern am Haupteingang (Eingang Pfingstbrunnenstraße) in zweiter Reihe, um ihre Kinder zu Unterrichtsbeginn aus dem Auto steigen zu lassen bzw. nach Unterrichtsende abzuholen. Dadurch kann der Schulbus nicht die (mit einem Schild gekennzeichnete) Haltestelle anfahren, an der ein sichereres Ein- und Aussteigen der Grundschülerinnen und Grundschüler möglich wäre. Die Pfingstbrunnenstraße ist zudem auch der Durchfahrtsweg zu einigen Büros und Dienstleistungsunternehmen inklusive Anlieferungsverkehr (Lkw). Aufgrund der fehlenden Hinweisschilder und der nicht ausreichenden Markierung geschieht es sehr häufig, dass die Verkehrssituation nicht richtig eingeschätzt wird und passierende Fahrerinnen und Fahrer in einem zu hohen Tempo an der Schule vorbeifahren. Diese unübersichtliche Situation wird dann auch noch durch die legal auf den Seitenstreifen parkenden Autos verstärkt. Schülerinnen und Schüler, die zwischen zwei parkenden Autos die Straße überqueren wollen, können von passierenden oder anfahrenden Fahrzeugen erst sehr spät gesehen werden. Diese Situation wurde bereits am 8. September 2022 von der Georg-Büchner-Schule dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Verkehrsgefährdung möglicherweise durch entsprechende Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, zusätzliche Halteverbotsschilder, Einrichten eines Zebrastreifens oder verstärkte polizeiliche Kontrollen verringert werden könnte. Ebenso wurde ein Ortstermin angeboten. Das Ordnungsamt führte daraufhin verstärkte Kontrollen durch. Leider zeigen sich auch hier viele Eltern weiterhin selbst gegenüber den Polizisten sehr uneinsichtig. Daher wurde der Georg-Büchner-Schule seitens der städtischen Verkehrspolizei geraten, den Ortsbeirat einzuschalten. Elterntaxis direkt an Bushaltestelle. Bushaltestelle auf der Fahrbahn ohne Bodenmarkierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 741 Aktenzeichen: 32-1

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