Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Stahlabweiser auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zu installieren, um das Befahren des Gehwegs zu verhindern. Zudem soll der Grundstückseigentümer zur Entsiegelung und zur Schaffung von Pflanzbeeten verpflichtet werden. Dies soll die Verkehrssituation für Fußgänger*innen verbessern und die Fläche begrünen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Krifteler Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ampel Krifteler Straße: Erkenntnisse auf den Tisch, Umsetzung in den Kalender30.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit 2016 fordern Anwohner und der Ortsbeirat 1 eine Ampel an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße. Obwohl d26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Krifteler Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351-367b in regelmäßigen Abstän-den Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden.
Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsie-geln und Pflanzbeete herzustellen gemäß ursprünglicher Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bä-ckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können.
Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Car-Sharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahr-zeugendes Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden.
Begründung
Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" (siehe ST 839/22). Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für PKW genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen sehr gefährlich. Um mit dem PKW auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie que-ren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passant*innen und Kund*innen. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, so dass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren werden kann, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in ST 839/22 bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt werden und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kund*innen geschaffen werden. Eine Car-Sharing-Station kompensiert die entfallenden PKW-Stellplätze.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. April 2022STST 839Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351Stellungnahme
- 12. April 2023Sie sind hierOFOF 799/1Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Die_PARTEI
- 2. Mai 2023OMOM 3929Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1706Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bStellungnahme
- 3. September 2024OMOM 5834Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenDirektanregung
- 2. August 2026OFOF 84/1Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026OMOM 437Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)