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Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird die Gefährdung von Fußgängern durch den Parkplatzverkehr vor der Mainzer Landstraße 351 thematisiert. Es wird um Klärung der rechtlichen Situation bezüglich der Stellplätze und der möglichen Sondernutzungserlaubnis gebeten, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 21.09.2021 antworten müssen. Seit 1847 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Krifteler Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt?
  2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen?
  3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung?
  4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz?
  5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
  6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?

Kontext

Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 Pkw-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Aufgrund weiterer geparkter Pkw zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinaheunfälle zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn zu Fuß Gehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein Pkw-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Juni 2021 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 799/1 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, Die_PARTEI, beschlossen am 12. April 2023. Der Magistrat antwortete am 27. September 2021 mit der Stellungnahme ST 1742. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.

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