Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Genehmigungslage der Stellplätze an der Mainzer Landstraße 351 geprüft und festgestellt, dass diese auf privatem Eigentum liegen. Um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten, wird die Möglichkeit geprüft, Stahlabweiser zu installieren, um den Parkplatzverkehr auf dem Gehweg zu verhindern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten. Die für die Liegenschaft notwendigen Stellplätze werden auf dem Parkdeck und der Tiefgarage der Gebäude nachgewiesen. Es handelt sich hierbei nicht um öffentliche Stellplätze.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. April 2022Sie sind hierSTST 839Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351Stellungnahme
- 12. April 2023OFOF 799/1Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Die_PARTEI
- 2. Mai 2023OMOM 3929Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1706Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bStellungnahme
- 13. August 2024OFOF 1355/1Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024OMOM 5834Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenDirektanregung
- 2. August 2026OFOF 84/1Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026OMOM 437Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab