Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, die Zufahrten zu privaten Stellplätzen an der Mainzer Landstraße 351 so zu gestalten, dass die Fußgänger sicherer gehen können. Zudem wird gefordert, den Eigentümer zur Wiederherstellung der Pflanzbeete und zur verstärkten Entsiegelung der Fläche zu bewegen, sowie das Gehwegparken durch Fahrzeuge einer Autovermietung zu unterbinden.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Mainzer Landstraße — 60 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/79804.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mainzer Landstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, Bezug nehmend auf das Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86, Folgendes:
"Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten."
Bis zum 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen.
Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen.
Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen.
Bilder: Alexander Mitsch
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2022STST 839Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351Stellungnahme
- 12. April 2023OFOF 799/1Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Die_PARTEI
- 2. Mai 2023OMOM 3929Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bDirektanregung
- 14. August 2023STST 1706Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bStellungnahme
- 13. August 2024OFOF 1355/1Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5834Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenDirektanregung
- 2. August 2026OFOF 84/1Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026OMOM 437Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme