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Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern vor der Mainzer Landstraße 351 zu ergreifen, da seit fünf Jahren auf wiederholte Anfragen nicht adäquat reagiert wurde. Ein Sicherheitsproblem durch parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg sorgt für Gefährdungen und ist für die Anwohner von großer Bedeutung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?

Mönchhofstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.

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Anregung

Der Ortsbeirat 1 befasst sich seit dem 8. Juni 2021 mit dem folgenden Auskunftsersuchen, das bis heute nicht abschließend beantwortet und dessen zugrunde liegendes Problem weiterhin nicht gelöst wurde:

"Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351

Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 Pkw-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Aufgrund weiterer geparkter Pkw zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinaheunfälle zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn zu Fuß Gehende nicht schnell genug zur Seite springen.

Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein Pkw-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann.

Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt?
  2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen?
  3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung?
  4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz?
  5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
  6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?" Der bisherige Verlauf stellt sich wie folgt dar:
  7. Am
  8. September 2021 teilte der Magistrat mit, dass die vorgegebene Frist zur Beantwortung nicht eingehalten werden könne.
  9. Am
  10. April 2022 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 839, dass die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger durch "Stahlabweiser" hergestellt werden könne und hierzu zu gegebener Zeit berichtet werde.
  11. Mit der Anregung vom
  12. April 2023 bittet der Ortsbeirat darum, die angekündigten Stahlabweiser zu installieren und die Fläche entsprechend der Genehmigungslage zu entsiegeln.
  13. Am
  14. August 2023 teilte der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1706 erneut mit, dass die Frist zur Bearbeitung nicht eingehalten werden könne, diesmal ohne weitere Begründung.
  15. Am
  16. August 2024 bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, "nun endlich" die angekündigten Maßnahmen zur Sicherheit des Fußverkehrs umzusetzen und den rechtmäßigen Zustand, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Entsiegelung, herzustellen.
  17. Seitdem hat der Magistrat dem Ortsbeirat keine weiteren Rückmeldungen übermittelt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchen konkreten Gründen der Vorgang auch mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen noch immer nicht abgeschlossen wurde; 2. weshalb die bereits im April 2022 als mögliche Lösung genannten Stahlabweiser bislang nicht installiert wurden; 3. zu welchem Ergebnis die Prüfung der baurechtlichen und straßenrechtlichen Genehmigungslage gekommen ist; 4. welche konkreten Maßnahmen nun ergriffen werden, um die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern dauerhaft zu beenden und gegebenenfalls den rechtmäßigen Zustand der Fläche wiederherzustellen; 5. bis zu welchem verbindlichen Termin die Maßnahmen umgesetzt und die noch offenen Fragen des Ortsbeirats vollständig beantwortet werden; 6. wie der Magistrat die außergewöhnlich lange Bearbeitungsdauer bewertet und welche organisatorischen Konsequenzen er daraus zieht, damit sich vergleichbare Vorgänge in der Stadtverwaltung und in städtischen Betrieben künftig nicht über mehrere Jahre hinziehen.

Begründung

Der Vorgang betrifft weder ein außergewöhnlich komplexes Großprojekt noch eine schwer lösbare planerische Aufgabe. Es geht um die Prüfung einer überschaubaren Genehmigungslage und um geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Kraftfahrzeuge einen Gehweg befahren und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden.

Bereits im April 2022 benannte der Magistrat mit der Installation von Stahlabweisern selbst eine mögliche Lösung. Dennoch sind mehr als vier Jahre nach dieser Ankündigung und mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen weder die Maßnahme umgesetzt noch die offenen Fragen abschließend beantwortet worden.

Für die Menschen vor Ort ist das Thema keineswegs unbedeutend. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg fahren, Abkürzungen über den Kreuzungsbereich nehmen und Fußgängerinnen und Fußgänger zum Ausweichen zwingen. Ein über Jahre hinweg ungelöstes Sicherheitsproblem beschädigt das Vertrauen darin, dass Hinweise aus der Bevölkerung und Beschlüsse des Ortsbeirats ernst genommen werden.

Der Vorgang ist zudem kein Einzelfall. Derzeit sind noch acht Vorgänge des Ortsbeirats aus dem Jahr 2024 unerledigt, darunter Anträge mit vermeintlich harmlosen Arbeitstiteln wie "Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten", "Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern" oder "Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt".

Hinter diesen Titeln stehen konkrete Anliegen und alltägliche Probleme von Bürgerinnen und Bürgern. Gerade überschaubare Maßnahmen müssen innerhalb einer angemessenen Frist geprüft, beantwortet und umgesetzt werden. Eine leistungsfähige Stadtverwaltung zeigt sich nicht allein bei großen Projekten, sondern auch darin, dass sie kleinere, für die Menschen vor Ort wichtige Aufgaben zuverlässig und zeitnah erledigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. April 2022STST 839Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351Stellungnahme
  2. 12. April 2023OFOF 799/1Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Die_PARTEI
  3. 2. Mai 2023OMOM 3929Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bDirektanregung
  4. 14. August 2023STST 1706Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bStellungnahme
  5. 13. August 2024OFOF 1355/1Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 3. September 2024OMOM 5834Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenDirektanregung
  7. 2. August 2026OFOF 84/1Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 18. August 2026Sie sind hier
    OMOM 437Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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