Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung und Zuständigkeit der Baumfläche an der Frankenallee zu klären, um wichtige Informationen über Besitzverhältnisse und zukünftige Nutzungen zu erhalten. Diese Klarheit soll zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zukünftigen Nutzung des Geländes beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Mönchhofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Mönchhofstraße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten:

  1. Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die mit elf Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände?
  2. Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen?

Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet:

  1. Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck?
  2. Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig?
  3. Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet?
  4. Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt?

Begründung

Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essenziell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2024OFOF 1412/1Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    VV 1039Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
    Anfrage
  3. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 441Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen