Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung und Zuständigkeit der Baumfläche an der Frankenallee zu klären, um wichtige Informationen über Besitzverhältnisse und zukünftige Nutzungen zu erhalten. Diese Klarheit soll zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zukünftigen Nutzung des Geländes beitragen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Mönchhofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- „Nächste Haltestelle: Mönchhofstraße“02.02.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Mönchhofstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten:
- Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die mit elf Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände?
- Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen?
Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet:
- Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck?
- Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig?
- Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet?
- Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt?
Begründung
Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essenziell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1412/1Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024Sie sind hierVV 1039Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeAnfrage
- 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 441Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2