Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat klärt die Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee. Es wird festgestellt, dass die Fläche im Besitz der Stadt Frankfurt am Main ist und als Parkplatz genutzt wird. Ein Gestattungsvertrag regelt die Nutzung als Ausstellungsfläche für PKWs.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich zur Anfrage dezernatsübergreifend abgestimmt:
Zu 1. und 2.
Das Flurstück im Bereich Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkung
0468. Flur 226, Flurstücke 148/12 und 149/13). Es handelt sich hierbei um eine Fläche von 2.420 Quadratmetern, die als Parkplatz genutzt werden.
Zu 3. und 5.-6.
Laut Angaben des Amts für Bau und Immobilien wurde zum 01.01.1985 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstücksgemeinschaft Schmittstraße GbR E. Glöckler und F. Meinke ein Gestattungsvertrag geschlossen. Der Gestattungsvertrag weist die Flurstücke 148/12 und 149/13 als Ausstellungsfläche für PKWs aus und ist weiterhin gültig. Gemäß Gestattungsvertrag beläuft sich die Ausstellungsfläche auf 590 Quadratmeter.
Zu 4.
Laut § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen nur zugelassene Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die beschriebene Fläche ist nicht als Straße zu werten und wurde auch nicht entsprechend gewidmet. Das Bewegen der Fahrzeuge zum Zwecke der Ausstellung ist demnach auf dem Privatgelände und auf der vom Gestattungsvertrag umschlossenen Fläche gestattet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1412/1Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024VV 1039Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeAnfrage
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 441Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab