Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich zur Anfrage dezernatsübergreifend abgestimmt: Zu
- und
- Das Flurstück im Bereich Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkung
- Flur 226, Flurstücke 148/12 und 149/13). Es handelt sich hierbei um eine Fläche von 2.420 Quadratmetern, die als Parkplatz genutzt werden. Zu
- und 5.-
- Laut Angaben des Amts für Bau und Immobilien wurde zum 01.01.1985 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstücksgemeinschaft Schmittstraße GbR E. Glöckler und F. Meinke ein Gestattungsvertrag geschlossen. Der Gestattungsvertrag weist die Flurstücke 148/12 und 149/13 als Ausstellungsfläche für PKWs aus und ist weiterhin gültig. Gemäß Gestattungsvertrag beläuft sich die Ausstellungsfläche auf 590 Quadratmeter. Zu
- Laut § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen nur zugelassene Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die beschriebene Fläche ist nicht als Straße zu werten und wurde auch nicht entsprechend gewidmet. Das Bewegen der Fahrzeuge zum Zwecke der Ausstellung ist demnach auf dem Privatgelände und auf der vom Gestattungsvertrag umschlossenen Fläche gestattet.