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Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern

Vorlagentyp: OFGRÜNE
8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Sicherung des Gehwegs vor der Mainzer Landstraße 351, da Fußgänger durch parkende Fahrzeuge gefährdet sind. Trotz seit 2021 angestellter Anfragen und Vorschlägen zur Verbesserung besteht bis heute keine Lösung. Die Erwartung ist, dass der Magistrat die Sicherheit der Fußgänger durch die Installation von Stahlabweisern umsetzt und offene Fragen klärt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Mönchhofstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt?
  2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen?
  3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung?
  4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestands-schutz?
  5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
  6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt? Der bisherige Verlauf stellt sich wie folgt dar:
  7. Am
  8. September 2021 teilte der Magistrat mit, dass die vorgegebene Frist zur Beantwortung nicht eingehalten werden könne.
  9. Am
  10. April 2022 erklärte der Magistrat, dass die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger durch "Stahlabweiser" hergestellt werden könne und hierzu zu gegebener Zeit berichtet werde (ST 839).
  11. Mit Antrag vom
  12. April 2023 forderte der Ortsbeirat, die angekündigten Stahlabweiser zu installieren und die Fläche entsprechend der Genehmigungslage zu entsiegeln (OF 799/1).
  13. Am
  14. August 2023 teilte der Magistrat erneut mit, dass die Frist zur Bearbeitung nicht eingehalten werden könne, diesmal ohne weitere Begründung (OM 3929).
  15. Am
  16. August 2024 forderte der Ortsbeirat den Magistrat nochmals auf, "nun endlich" die angekündigten Maßnahmen zur Sicherheit des Fußverkehrs umzusetzen und den rechtmäßigen Zustand, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Entsiegelung, herzustellen.
  17. Seitdem hat der Magistrat dem Ortsbeirat keine weiteren Rückmeldungen übermittelt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchen konkreten Gründen der Vorgang auch mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen noch immer nicht abgeschlossen wurde, 2. weshalb die bereits im April 2022 als mögliche Lösung genannten Stahlabweiser bislang nicht installiert wurden, 3. zu welchem Ergebnis die Prüfung der baurechtlichen und straßenrechtlichen Genehmigungslage gekommen ist, 4. welche konkreten Maßnahmen nun ergriffen werden, um die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern dauerhaft zu beenden und gegebenenfalls den rechtmäßigen Zustand der Fläche wiederherzustellen, 5. bis zu welchem verbindlichen Termin die Maßnahmen umgesetzt und die noch offenen Fragen des Ortsbeirats vollständig beantwortet werden, 6. wie der Magistrat die außergewöhnlich lange Bearbeitungsdauer bewertet und welche organisatorischen Konsequenzen er daraus zieht, damit sich vergleichbare Vorgänge in der Stadtverwaltung und in städtischen Betrieben künftig nicht über mehrere Jahre hinziehen.

Begründung

Der Vorgang betrifft weder ein außergewöhnlich komplexes Großprojekt noch eine schwer lösbare planerische Aufgabe. Es geht um die Prüfung einer überschaubaren Genehmigungslage und um geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Kraftfahrzeuge einen Gehweg befahren und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden.

Bereits im April 2022 benannte der Magistrat mit der Installation von Stahlabweisern selbst eine mögliche Lösung. Dennoch sind mehr als vier Jahre nach dieser Ankündigung und mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen weder die Maßnahme umgesetzt noch die offenen Fragen abschließend beantwortet worden.

Für die Menschen vor Ort ist das Thema keineswegs unbedeutend. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg fahren, Abkürzungen über den Kreuzungsbereich nehmen und Fußgängerinnen und Fußgänger zum Ausweichen zwingen. Ein über Jahre hinweg ungelöstes Sicherheitsproblem beschädigt das Vertrauen darin, dass Hinweise aus der Bevölkerung und Beschlüsse des Ortsbeirats ernst genommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. April 2022STST 839Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351Stellungnahme
  2. 12. April 2023OFOF 799/1Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Die_PARTEI
  3. 2. Mai 2023OMOM 3929Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bDirektanregung
  4. 14. August 2023STST 1706Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367bStellungnahme
  5. 13. August 2024OFOF 1355/1Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 3. September 2024OMOM 5834Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich behebenDirektanregung
  7. 2. August 2026Sie sind hier
    OFOF 84/1Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 18. August 2026OMOM 437Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 437 2026 Die Vorlage OF 84/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Entahltung AfD

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