Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof auf die Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Dies soll dazu beitragen, den bestehenden Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßen zu schließen und Anreize für Pendler zu schaffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Poststraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Poststraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf die Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden.
Begründung
Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen Pkw-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendlerinnen und Pendler das Parkhaus am Hauptbahnhof aufsuchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 896/1Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4192Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweitenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2268Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats