Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei zu gestalten, um ihn für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator nutzbar zu machen. Dies soll durch die Anbringung einer Rampe oder Schiene erfolgen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann.
Begründung
Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar, s. Foto
- Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e.V., Ginnheimer Landstr. 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, s. Foto 2, sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023Sie sind hierOFOF 564/2Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2023OMOM 3430Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 932Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD