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Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 beantragt, den Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei zu gestalten. Dies ist notwendig, da der Zugang für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen derzeit nicht nutzbar ist. Eine Rampe oder Schiene soll als kostengünstige Lösung installiert werden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann.

Begründung

Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar (siehe Foto 1). Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e. V., Ginnheimer Landstraße 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage sein (siehe Foto 2).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2023OFOF 564/2Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3430Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten
    Direktanregung
  3. 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 932Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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