Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 beantragt, den Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei zu gestalten. Dies ist notwendig, da der Zugang für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen derzeit nicht nutzbar ist. Eine Rampe oder Schiene soll als kostengünstige Lösung installiert werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann.
Begründung
Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar (siehe Foto 1). Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e. V., Ginnheimer Landstraße 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage sein (siehe Foto 2).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023OFOF 564/2Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3430Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 932Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats