Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
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Bisheriger Verlauf
13.04.2023
02.05.2023
06.11.2023
28.11.2023
28.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS OF_814-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS OM_3943_2023Stellungnahme des Magistrats
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS ST_2317_2023Antrag Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Details im PARLIS OF_1078-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Details im PARLIS OM_4821_202313.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS OF_814-1_202302.05.2023
Anregung Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS OM_3943_202306.11.2023
Stellungnahme des Magistrats
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Details im PARLIS ST_2317_202328.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Details im PARLIS OF_1078-1_202328.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Details im PARLIS OM_4821_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023
Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung:
An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme