Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt die Aufhebung der generellen Parkerlaubnis auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Dies soll durch bauliche Maßnahmen am Gehweg erreicht werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone.
Begründung
Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2023OFOF 814/1Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Mai 2023OMOM 3943Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichernDirektanregung
- 6. November 2023STST 2317Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichernStellungnahme
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4821Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!Direktanregung
- 28. November 2023OFOF 1078/1Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!Ortsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 534Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats