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Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

Details im PARLIS OF_673-1_2022
06.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

Details im PARLIS OM_3243_2022
03.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

Details im PARLIS ST_874_2023
11.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Sicherer Fuß-und Radverkehr in der Schmidtstraße II - Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen

Details im PARLIS OF_930-1_2023
11.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Sicherer Fuß-und Radverkehr in der Schmidtstraße II - Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen

Details im PARLIS OF_965-1_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Sicherer Fuß-und Radverkehr in der Schmidtstraße II - Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen

Details im PARLIS OM_4381_2023
13.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Poller südliche Schmidtstraße anbringen

Details im PARLIS OF_1416-1_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022

Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht.

Begründung:

Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381
Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1