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Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

Details im PARLIS OM_4969_2019
18.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

Details im PARLIS ST_2090_2019
29.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

Details im PARLIS OF_586-2_2023
27.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

Details im PARLIS OF_606-2_2023
20.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

Details im PARLIS OM_3710_2023
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.02.2023, OF 606/2 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Vorgang: OM 4969/19 OBR 2; ST 2090/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Eigentümern der Heinrich-Hertz-Straße (dem Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße) aufzunehmen und mit Nachdruck auf diese einzuwirken die Planung und den Umbau, so wie in der ST 2090 vom 18.11.2019 berichtet, endlich zu beauftragen.

Begründung:

Die Sackgasse wird von Autos, Fahrrädern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über diese ist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Laut der ST 2090 vom 18.11.2019 besteht für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Aus Der ST: "Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen."Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 586/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3710 2023 1. Die Vorlage OF 586/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 606/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme