Meine Nachbarschaft: Berkersheimer Untergasse
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Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1453 entstanden aus Vorlage: OF 193/10 vom 03.01.2022 Betreff: Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob das vor Ort umstrittene Baugebiet Berkersheim-Ost tatsächlich noch realisiert werden soll; 2. wenn ja, wann dies im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorgestellt wird; von besonderem Interesse dabei ist neben der vorgesehenen Bebauung der Zeitplan, die Infrastruktur sowie die erforderliche, insgesamt nicht störende Verkehrserschließung, auch für den nicht unerheblichen Bauverkehr; 3. wie es derzeit um die wiederholt vom Ortsbeirat 10 geforderten Alternativplanungen für eine Bebauung im Norden Preungesheims, entlang der Straße "Am Dachsberg", steht; von besonderem Interesse dabei ist, welche Infrastruktur dazu vorgesehen wäre (zum Beispiel ein neues Gebäude für die Freiwillige Feuerwehr, da das alte Feuerwehrhaus nicht mehr den derzeitigen Anforderungen entspricht, hier könnte sodann Wohnbebauung entstehen). Begründung: Um das umstrittene Neubaugebiet Berkersheim-Ost ist es eventuell nur scheinbar still geworden. Nach Jahren des belastenden Bauverkehrs für den S 6-Ausbau in den engen Straßen ohne Bürgersteige im alten Berkersheimer Ortskern erwarten weite Teile der in Berkersheim lebenden und arbeitenden Menschen ein insgesamt ausgewogenes Konzept für mehr Wohnungen, für Infrastruktur sowie für nicht störenden Straßen- und Bauverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 0
Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1454 entstanden aus Vorlage: OF 195/10 vom 04.01.2022 Betreff: Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Berechtigungen zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel bestehen, insbesondere ob Firmen, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind, berechtigt sind, diese Verbindung zu nutzen. Begründung: Nach Wahrnehmung der Anwohner hat der Verkehr auf dieser eigentlich nur für die Landwirtschaft und Fahrräder freigegebenen Verbindung erheblich zugenommen. Dabei besteht schon immer ein unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr über diesen Feldweg, um Umwege zu vermeiden, der zu unterbinden wäre, was der Ortsbeirat wiederholt angemahnt hatte. In letzter Zeit kommen aber in erheblichem Umfang Fahrzeuge hinzu, die von Firmen eingesetzt werden, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind. Insofern ist dringend zu klären, ob und, wenn ja, auf welcher Basis diese berechtigt sind, diesen Weg, der insbesondere im Tunnelbereich sehr unübersichtlich ist und von vielen Fußgängern und Hunde- und Pferdeführern sowie Fahrradfahrern genutzt wird, zu befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Rampe an der neuen Fußgängerbrücke am Berkersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2022, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 194/10 vom 04.01.2022 Betreff: Rampe an der neuen Fußgängerbrücke am Berkersheimer Bahnhof Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.05.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum es die Stadt Frankfurt, anders als die Stadt Bad Vilbel, am Berkersheimer Bahnhof akzeptiert, dass die Fußgängerbrücke keine Rampen für Fahrräder erhält, obwohl die Deutsche Bahn AG in Bad Vilbel-Süd bewiesen hat, dass solche Rampen durchaus kompakt hergestellt werden können und dabei sogar weit größere Höhenunterschiede überwinden können, als es in Berkersheim erforderlich wäre. Begründung: Die Deutsche Bahn AG ist zu Recht offensichtlich sehr stolz auf die Fahrradrampen, die sie in Bad Vilbel-Süd installiert hat, was die übergroßen Werbebanner dort belegen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum solche Rampen nicht auch in Berkersheim installierbar sein sollen. Insbesondere nachdem nach Erstellung der neuen Fußgängerbrücke deutlich wird, dass diese extrem weit nach Westen versetzt wurde, verbleibt zwischen Berkersheimer Bahnstraße und der Brücke eine so lange Strecke, dass diese als gerade Rampe mit Podesten in derselben Technik wie in Bad Vilbel hergestellt werden können müsste. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht hinnehmbar, dass der Radverkehr nach Sperrung des Berkersheimer Bahnübergangs weiträumig um Berkersheim herumgeleitet werden soll, wie zuletzt vom Magistrat akzeptiert, zumal solche Ausweichrouten schwer vorstellbar sind und das Abschneiden Berkersheims vom Radverkehr an der Nidda insbesondere im Sommer für die lokale Gastronomie massive Umsatzeinbußen befürchten lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 304 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 134 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1349, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 § 1954, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 6
Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 170/10 Betreff: Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld 87 im Frühjahr 2022 wieder aufzustellen. Begründung: Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld Nr. 87 bieten einen schönen Ausblick in das Niddatal. Gerne werden sie von den Berkersheimer Bürgern zum Ausruhen und Entspannen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Unterbrechung der Sitzung von 20:26 Uhr bis 20:38 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDeutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1012 entstanden aus Vorlage: OF 120/10 vom 19.10.2021 Betreff: Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren, indem das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg so montiert wird, dass es deutlich zu erkennen ist und zusätzlich Piktogramme, etwa durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung, angebracht werden. Begründung: Dankenswerterweise wurde der Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet. Leider ist das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg aber so verdeckt montiert, dass es kaum wahrgenommen wird. Auch ansonsten ignorieren viele Verkehrsteilnehmer leider die für diesen Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit. Das ist aber sehr gefährlich, weil in diesem unübersichtlichen Bereich ohne Bürgersteig zunehmend mehr Fußgänger unterwegs sind. Insofern ist dieser verkehrsberuhigte Bereich noch deutlicher zu kennzeichnen. Das könnten insbesondere thermoplastische Fahrbahnmarkierungen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1040 Antrag vom 19.12.2022, OF 493/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Altglascontainer in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 997 entstanden aus Vorlage: OF 116/10 vom 18.10.2021 Betreff: Altglascontainer in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die beiden Altglascontainer im Wohngebiet vor dem Haus Am Hohlacker 12 eine andere Stellfläche gefunden werden kann. Begründung: Die Anwohner fühlen sich von den Einwerfenden, die die Einwurfzeiten nicht beachten und auf Hinweise nicht reagieren, zunehmend gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 539 Aktenzeichen: 79 4
Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 83/10 vom 24.08.2021 Betreff: Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, den Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten so zu fassen, dass er geregelt aufgefangen und von der Straße Im Wiesengarten abgeleitet werden sowie möglichst in der Nähe wieder versickern kann. Begründung: Nachdem in diesem Sommer der Grundwasserspiegel durch den ausreichenden Regen wieder deutlich angestiegen ist, tritt am Berkersheimer Spielplatz erneut in erheblichem Umfang Hangwasser aus, das von der vorhandenen Rinne nicht vollständig aufgefangen werden kann. So fließt es weiträumig über ein als Parkplatz genutztes Gelände und über die Straße Im Wiesengarten. Dieses Wasser sollte gefasst und geordnet abgeleitet werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von den parkenden Autos Öle tropfen, die dann mitgespült würden, und ferner zu befürchten steht, dass sich bei Frosteintritt wieder eine große Eisfläche mit erheblichem Gefahrenpotenzial bildet. Deshalb sollte dieses Problem vor Winterbeginn abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2277 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2654 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Fahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 637 entstanden aus Vorlage: OF 84/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Fahrbahnbelag in der Straße I m Wiesengarten in Berkersheim wieder in einen auch für Fahrradfahrer unproblematischen Zustand versetzt wird, bevor die Bahnunterführung an der Reithalle wieder eröffnet und für die Anbindung der Radrouten benötigt wird. Begründung: Wie bekannt, will die Deutsche Bahn die Radrouten durch Berkersheim an der Bahnstraße Richtung Harheim nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs kappen und teilweise sogar vollständig sperren, solange sie es nicht schafft, die Bahnunterführung an der Reithalle Im Wiesengarten wieder freizugeben. Insofern wird nach ihrer Wiedereröffnung dieser Unterführung erhebliche Bedeutung für den Radverkehr zukommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie dann gut anfahrbar ist, damit wenigstens der Radverkehr möglichst wieder ungehindert abgewickelt werden kann. Allerdings ist der Fahrbahnbelag (unter anderem durch die massiven Beschädigungen durch die Baufahrzeuge der Deutschen Bahn) in einem solch schlechten Zustand, dass die Radfahrer die Unterführung gar nicht unproblematisch erreichen könnten. Deshalb ist sicherzustellen, dass bis zur Eröffnung der Unterführung auch der Fahrbahnbelag wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1
Inspektion und Renaturierung des Grüngürtels im Bereich Am Dachsberg zwischen Preungesheim und Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7254 entstanden aus Vorlage: OF 1110/10 vom 15.12.2020 Betreff: Inspektion und Renaturierung des Grüngürtels im Bereich Am Dachsberg zwischen Preungesheim und Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde die Brachfläche zu inspizieren, die in der Schutzzone II des Grüngürtels an der Straße Am Dachsberg in Preungesheim auf dem Weg nach Berkersheim entstanden ist, nachdem Hessenwasser GmbH & Co. KG dort Arbeiten vorgenommen und hierzu massiv Gehölz abgeräumt hat, welches nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde besonders wichtig für den Schutz in diesem Bereich ist. Auf Basis dieser Inspektion sind die Maßnahmen zu bestimmen, die sicherstellen, dass an dieser Stelle baldmöglichst der ursprüngliche Zustand wieder erreicht wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Gelegenheit dieser Inspektion die umliegende zunehmend ausufernde Bebauung im Grüngürtel auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg zu begutachten und zu überprüfen, ob diese in dem entstandenen Umfang zulässig ist. Begründung: Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde ist dieser Bereich in hohem Maße schutzwürdig. Insofern ist das weiträumige Abräumen von Bewuchs und die sehr großzügige Baustelleneinrichtung von Hessenwasser sehr überraschend gewesen. Nachdem die Baustelle jetzt lediglich planiert wurde, ist es deshalb geboten, vor Ort zu überprüfen, wie sichergestellt wird, dass dieser Bereich baldmöglichst wieder renaturiert wird. Ferner entstehen in diesem Bereich immer mehr Bebauungen in Freizeitgärten und ebensolche. Insofern sollte auch hier überprüft werden, ob sich dies im Rahmen des Zulässigen hält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1186 Aktenzeichen: 79 0
Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7269 entstanden aus Vorlage: OF 1148/10 vom 09.02.2021 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Magistrat wird gebeten, das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg, wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot zu markieren. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführenden Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen an Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1152 Aktenzeichen: 66 2
Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 1147/10 vom 09.02.2021 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Bahnunterführung Im Wiesengarten in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird und wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung Im Wiesengarten wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint dieser daher sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, sodass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massiven Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 146 Aktenzeichen: 66 2
Wie sicher ist der Hang im Bereich Im Klingenfeld in Berkersheim?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7255 entstanden aus Vorlage: OF 1144/10 vom 08.02.2021 Betreff: Wie sicher ist der Hang im Bereich Im Klingenfeld in Berkersheim? Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie bei Bedarf auch der Deutschen Bahn gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erkenntnisse (z. B. auch seitens Gutachten) aktuell für den eventuell gefährdeten Hangbereich Im Klingenfeld vorliegen; 2. wie damit insgesamt künftig planerisch und baulich umgegangen wird beziehungsweise umgegangen werden soll. Dies gilt auch für aktuelle oder künftige Baumaßnahmen in diesem Bereich, die zu Problemen führen können. Von besonderem weiterem öffentlichen Interesse dabei sind erforderliche Maßnahmen zur Stützung des Hangs, zum Beispiel auf städtischen Grundstücken unterhalb des Klingenfeldes. Begründung: Alle Belange der Sicherheit und Stabilität des Bereiches um das Klingenfeld sind dem Ortsbeirat 10 sehr wichtig. Es ist zu hören, dass es ein aktuelles Gutachten geben soll. Es wäre begrüßenswert, wenn hier nunmehr umgehend berichtet würde. Der Ortsbeirat 10 weist der guten Ordnung halber darauf hin, dass er bezüglich allen wichtigen Themen rechtzeitig zu beteiligen ist. Rein vorsorglich lehnt der Ortsbeirat 10 eine etwaige finanzielle Beteiligung von Anliegern ausdrücklich ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1266 Aktenzeichen: 66 0
Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 289/14 vom 21.02.2021 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Vorgang: NR 747/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3762/19; OM 5862/20 OBR 14; ST 1171/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3762, zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß oder zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten, sodass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und dem Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN, NR 747, vom 28.01.2019) sowie dem Ortsbeirat 14 (z. B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Fahrräder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme ST 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen und Radfahrer die enge Unterführung dann mit Lkws, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: Seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2020, OM 5862 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1091/10 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, das Verbindungsstück zwischen den Straßen am Honigberg und am Hohlacker in Berkersheim in eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zu verwandeln und die Übergänge über die Berkersheimer Hohl so abzusenken an der Einmündung in am Honigberg, dass man ohne Probleme mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen in diesen Bereich einfahren kann. Begründung: Dieser Abschnitt hat keinerlei Bürgersteig und ist schwer einzusehen. Zudem wird hier in letzter Zeit immer mehr so geparkt, dass man nur noch schwer durchkommt. Dadurch ist dieser Bereich für Fußgänger sehr gefährlich. Gerade wenn diese aber auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind oder Kinderwagen mitführen, können sie aber nicht auf dem höheren Fußweg oberhalb der Straße gehen, weil sie ansonsten am anderen Ende Treppen überwinden müssen. Es ist deshalb eine Verlangsamung des Verkehrs und Verhinderung von Parken geboten, damit die Fußgänger hier einigermaßen ungefährdet laufen können. Dies könnte durch Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in diesem Bereich erreicht werden. Zudem ist hier eine Zuwegung durch den Bürgersteig der Straße Berkersheimer Hohl zwar gegeben, allerdings ist aber, anders als ansonsten an den meisten Stellen in Berkersheim, keine Absenkung gegeben, wenn man als Fußgänger weiter auf der Straße am Honigberg gehen will. Insofern sollte auch dieses Problem mit gelöst werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1841 2020 Die Vorlage OF 1091/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Spielstraße" im Betreff und im Tenor sowie in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBaustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6773 entstanden aus Vorlage: OF 1065/10 vom 13.10.2020 Betreff: Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim auf dem Gelände der ehemaligen Bethel Baptist Church baldmöglichst so zurückzuführen, dass der Gehsteig vor dem Gelände wieder für Fußgänger passierbar wird. Begründung: Offensichtlich ist den Bauherren in diesem Bereich genehmigt worden, den gesamten Gehsteig samt Parkstreifen vor dem Grundstück für ihre Baustelleneinrichtung zu nutzen. Dadurch müssen Fußgänger die Straße zweifach wechseln, einmal ohne Zebrastreifen. Das ist für einen Schulweg unzumutbar. Zudem liegt die Bushaltestelle direkt zwischen dem Fußweg nach Berkersheim-West und der Bushaltestelle, von wo sehr viele Fußgänger zum Bus gehen, die natürlich nicht zwei Querungen vornehmen, vor allem wenn im morgendlichen Berufsverkehr die Autos dicht aufeinander folgen, um dann wieder zur Bushaltestelle zurückzugehen. Insofern quälen sie sich mit Kinderwagen und Ähnlichem an der weit in die Straße ragenden Baustelleneinrichtung vorbei, was durch das Durcheinander, das auf der Straße durch die riesige Baustelle ohnehin besteht, besonders gefährlich ist. Deshalb ist dringend Abhilfe geboten, und es stellt sich die Frage, wie diese Gefahren einfach ignoriert werden konnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 01.09.2020 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung Vorgang: B 316/20 Der Magistrat wird gebeten, prüfen und zu berichten, wie genau die im Magistratsbericht vom 13.07.2020, B 316, zu Frage 2. angesprochene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße aussehen soll, insbesondere wie die massiven Verdichtungen des Bodens durch Einbringung von Schottersäulen und Betonfundamenten wieder beseitigt werden sollen. Begründung: Zur Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße für den Bauverkehr und die Erweiterung der Harheimer Brücke sind massive Verdichtungen und Befestigungen im Untergrund in dem sensiblen Bereich, der als Grüngürtel durchaus unter Schutz steht, erforderlich gewesen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfordert also nicht nur, wie in dem Bericht angesprochen, die Einsaat von Wiese, sondern zunächst das weiträumige Auskoffern des Geländes und das Wiederanfahren von entsprechend unbelastetem Boden. Das ist in diesem Bereich durch die schwierige Verkehrserschließung nicht unproblematisch. Deshalb ist es dringend geboten, hier bereits frühzeitig auch ein Rückbaukonzept vorzusehen. Nachdem diese Erweiterungen im Planfeststellungsbeschluss nie vorgesehen waren, sind entsprechende Maßnahmen auch nicht behandelt worden und müssen dementsprechend in den nachträglichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden vorgesehen sein. Da diese nie offengelegt werden, können die berechtigten Interessen ohne entsprechende Auskünfte nicht wahrgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.07.2020, B 316 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1947 Aktenzeichen: 79 2
Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6500 entstanden aus Vorlage: OF 1034/10 vom 01.09.2020 Betreff: Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Aufnahme aller Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen sowie ihrer Durchsatz- und Rückhaltekapazität im Ortsbezirk 10 durchzuführen . Damit soll zunächst der Bestand gesichert aufgenommen werden, um dann ggf. auf einer verlässlichen Grundlage bestimmen zu können, wo es zu Erweiterungen kommen muss. Begründung: Durch die Starkregenereignisse der letzten Jahre stoßen die Entwässerungseinrichtungen im Ortsbezirk 10 erkennbar immer häufiger an Grenzen. So sind Schädigungen von über hundert Haushalten am Frankfurter Berg nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Gleichzeitig sind bestimmte Entwässerungsanlagen anscheinend gar nicht mehr bekannt und werden dementsprechend auch nicht gepflegt. So besteht wohl in Berkersheim im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller ein Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken, das nicht mehr bekannt ist und deshalb auch nicht mehr gepflegt wird. Da dadurch die Zisternen versanden und ihrer Rückhaltefunktion nicht mehr gerecht werden können, besteht auch hier die Gefahr, dass es zu Rückstaus kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, für den gesamten Ortsbezirk eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um Schwachstellen des Entwässerungssystems zu identifizieren und so zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 290 Aktenzeichen: 90 32
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Altglascontainer Am Hohlacker 16
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6305 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.08.2020 Betreff: Altglascontainer Am Hohlacker 16 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Am Hohlacker 16 deutlich leisere Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas zu planen und zu realisieren. Begründung: Da eine Ersatzfläche für Altglascontainer leider nicht ohne Lärmbelästigung realisierbar ist, bleibt für die Lösung des Lärmproblems lediglich ein rascher Austausch des bestehenden Containers durch deutlich leisere Unterflurcontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6183 entstanden aus Vorlage: OF 1000/10 vom 03.06.2020 Betreff: Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass an der neu geschaffenen Ausweichstelle auf der Berkersheimer Bahnstraße gegenüber dem vorletzten Haus auf Berkersheimer Seite Richtung Harheim wieder ein durchgängiger Bürgersteig für Fußgänger zwischen Harheim und Berkersheim hergestellt wird. Begründung: Die Berkersheimer Bahnstraße weist zwischen Berkersheim und Harheim nur einen schmalen einseitigen Bürgersteig auf. Dieser wird aber dringend benötigt, weil auch im Dunkeln hier viele Fußgänger unterwegs sind, um vom und zum S-Bahnhof "Berkersheim" zu gelangen. Nun ist dieser durch eine Ausweichstelle unterbrochen worden, die die Deutsche Bahn nach ihrer Aussage auf Anweisung des Straßenverkehrsamts errichtet hat, um ihren Bauverkehr abwickeln zu können. Wenn nun in dieser Ausweichstelle aber Baufahrzeuge stehen sollten, können, gerade bei regem Bauverkehr, die Fußgänger nicht mehr weitergehen, weil sie ansonsten ins Feld herabsteigen und über einen Graben springen müssten. Ein solcher Zustand ist unzumutbar und muss deshalb schleunigst behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 996/10 vom 26.05.2020 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, gemäß den Lageplänen (s. Anlage) des Bürgervereins Berkersheim drei zusätzliche Sitzbänke errichten zu lassen. Dabei sollen folgende Standorte berücksichtigt werden: 1. im Bereich der Unterführung der B 3 auf dem Feldweg zwischen der Straße Am Hohlacker und dem Heilsberg (eine Bank); 2. im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39 (zwei Bänke). Anlage 1 (ca. 249 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1511 Aktenzeichen: 66 0
Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 974/10 vom 05.05.2020 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite aus bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, sodass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1665 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 890/10 vom 16.12.2019 Betreff: Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Dachsberg zwischen der August-Schanz-Straße und der Wohnbebauung Berkersheim mit einer verbesserten Beleuchtung auszustatten. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der Fußweg von der Huswertstraße bis zur Berkersheimer Wohnbebauung sehr schlecht ausgeleuchtet, gerade in der dunklen Jahreszeit ein wenig Sicherheit vermittelnder, unangenehm zurückzulegender Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1268 Aktenzeichen: 91 52
Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5876 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 25.02.2020 Betreff: Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und für weitere Baulogistik im Bereich des Berkersheimer Bahnhofs erteilt wurden und welche Maßnahmen darin vorgesehen sind, um die dadurch offensichtlich erlaubten massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II wieder rückabzuwickeln. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke war eine Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und Baulogistik im jetzt erfolgten Umfang nördlich des Berkersheimer Bahnhofs nicht vorgesehen. Da keine Planänderung erfolgte, muss die Stadt in erheblichem Ausmaße Sondergenehmigungen zum Eingriff in den Grüngürtel Schutzzone II erteilt haben, damit die nun vorgenommenen massiven Eingriffe überhaupt erfolgen konnten. Dieses Vorgehen ist für alle außer der Deutschen Bahn AG in keiner Weise transparent und insofern auch nicht angreifbar, um auf eine angemessene Interessenabwägung in dieser besonders sensiblen Zone zu dringen. So ist das Gelände um die Brücke auf Berkersheimer Seite sehr feucht. Das hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das Gelände auf östlicher Seite der Berkersheimer Bahnstraße massiv durch mit Kies verfüllte Bohrungen befestigt wurde, weil hier wohl Aufmarschflächen für Lastkraftwagen angelegt werden sollen. Es ist schwerlich vorstellbar, wie diese Kiesverfüllungen jemals wieder beseitigt werden sollen. Auch die Containeranlage, die nördlich des Berkersheimer Bahnhofs errichtet wurde, stellt einen erheblichen Eingriff dar und muss entsprechend sorgfältig rückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1181 Aktenzeichen: 66 6
Radweg im Bereich Huswertstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 946/10 Betreff: Radweg im Bereich Huswertstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen und die zuständigen Ämter anweisen einen einseitigen Radweg im Teilstück Huswertstraße ab Einmündung Am Dachsberg bis zur 30ziger Zone nach der Autobahnunterführung einzurichten. Dieser sollte in der sicherheitsrelevanten Form der Rotmarkierung erfolgen . Begründung: Es ist festzustellen, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens verstärkt diese Streckenführung nutzen. In diesem Teilstück gilt die max. Geschwindigkeit von 50km/h. Es fehlt eine Straßenbeleuchtung, auch verstärkt die kurvige Streckenführung die Unsicherheit. Das alles führt zu einem erhöhten Risiko für die Radfahrer. Wir alle befürworten die Zunahme des Radverkehrs, deshalb ist für die Einrichtung dieser Maßnahme eine Korrektur der Begründungen aus den immer wieder ähnlich gestellten Anträgen aus der Vergangenheit erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 946/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBerkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 815/10 vom 26.08.2019 Betreff: Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, etwaige künftige Nutzungen des sehr engen Berkersheimer Niddatals im Bereich des Berkersheimer Bogens mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen und möglichst auf das bisherige Maß der Nutzungen zu beschränken. Begründung: Das Berkersheimer Niddatal ist aufgrund des Berkersheimer Niddabogens sehr eng, aber für die hier wohnenden und arbeitenden Menschen ein äußerst wichtiger Ort, auch mangels Alternativen. Die bisher vorhandenen Nutzungen sind insbesondere im Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten ausreichend und schützenswert. Weitere Nutzungen sollten vermieden werden. Äußerst belastend ist insbesondere für den Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten, dass die Stadt Frankfurt und die Deutsche Bahn sich bisher noch nicht auf die dringend erforderliche Querungsmöglichkeit für den wegfallenden schienengleichen Bahnübergang an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verständigt haben; eine zukunftsorientierte Lösung wurde noch nicht auf den Weg gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 167 Aktenzeichen: 66 0
Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0
Nutzung des Geländes der Bethel International Baptist Church - Am Dachsberg 92
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4886 entstanden aus Vorlage: OF 774/10 vom 29.07.2019 Betreff: Nutzung des Geländes der Bethel International Baptist Church - Am Dachsberg 92 Seit längerer Zeit werden die Kirche und das dazugehörige Parkplatzgelände der Bethel International Baptist Church - Flurstück 87/1 - nicht mehr genutzt. Das Gelände ist umzäunt und durch ein Tor verschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung darüber gebeten, ob 1. eine weitere kirchliche Nutzung dort vorgesehen ist; 2. er beim Eigentümer ein zeitnahes, gegebenenfalls auch geändertes Nutzungsverlangen einfordern kann; 3. es für dieses Gelände eine Bebauungsabsicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2270 Aktenzeichen: 63 0
Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 761/10 vom 04.06.2019 Betreff: Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu veranlassen, baldmöglichst die Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße in den Griff zu bekommen. Dazu ist eine Regulierungsampel vor der Endhaltestelle der Buslinie 39 so einzurichten, dass der Verkehr aus Bad Vilbel so zurückgehalten wird, dass sich der Bus in den Verkehr einreihen und einigermaßen fahrplangerecht bis zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 gelangen kann. Daneben ist zu prüfen und zu berichten, wie einerseits die Rückstaus auf dem Dachsberg in die Homburger Landstraße und bis nach Berkersheim zurück sowie die unerlaubten Ausfahr- und Einbiegemanöver von einem Supermarktparkplatz, um einfacher in die/von der August-Schanz-Straße zu kommen, verhindert werden können. Begründung: Berkersheim verfügt nur über eine einzige Verbindung Richtung Innenstadt über die Straße Am Dachsberg, was auch so bleiben soll. Dann muss aber sichergestellt werden, dass der Bus und die Berkersheimer Anwohner - auch wenn Bauarbeiten in den angrenzenden Straßen erfolgen - noch in vertretbarer Zeit diese Straße passieren können. Durch diese Baumaßnahmen wird deutlich, dass diese Straße einen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, für den sie als Straße mit Wohnbebauung schlicht nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1851 Aktenzeichen: 32 1
Auslaufen des Radweges auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg auch rot markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2019, OF 762/10 Betreff: Auslaufen des Radweges auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg auch rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass auch der auslaufende Radweg auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg ebenfalls rot markiert wird, wie sein Übergang von der Gießener in die Homburger Landstraße. Begründung: Das Konzept des Radweges in der Gießener Straße weist nach wie vor massive Probleme für die Nutzer auf, insbesondere dort, wo das Fahrradbüro sich über die Einwände des Ortsbeirats hinweggesetzt hat. Eine dieser Problemzonen hat man nun durch die rote Markierung in der Kreuzung Gießener Straße/Homburger Landstraße versucht zu entschärfen. Es ist aber unverständlich, warum man in diesem Zuge nicht auch das mindestens ebenso gefährliche Auslaufen dieses Radweges in der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg gleichfalls rot markiert hat, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer für geradeaus weiterfahrende Radfahrer zu steigern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur Sitzung am 22.10.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenInstallation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur SBahnTrasse in Berkersheim erstellt wird
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2019, OM 4519 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 04.03.2019 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, circa 340 Meter flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung - möglicherweise mittels Solarleuchten - von der Philipp-Schnell-Straße über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße im Bereich "alte" Niddabrücke installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß- bzw. Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße ("alte" Niddabrücke) ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1651 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat (ST 1651). Aktenzeichen: 91 52
Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 735/10 vom 19.03.2019 Betreff: Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 734/10 vom 19.03.2019 Betreff: Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, im extrem engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße neben etw aigen baulichen Hilfen für den dort leider fehlenden Bürgersteig nunmehr auch ehestens eine Höchstgeschwindigkeit von zehn km/h zu verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1617 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4377 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.03.2019 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso - deutlich erkennbar - Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt - mit den entsprechenden Bodenbelastungen -, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt; 2. in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche des Ortsbezirks 10 durch den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüberstehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zugrunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Jetzt befinden sich Flächen in der Nähe der B 3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Park-and-ride-Parkplatz „Am Dorfgarten“ - Preungesheim P2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 724/10 vom 04.03.2019 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz "Am Dorfgarten" - Preungesheim P2 Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zum Park-and-ride-Parkplatz "Am Dorfgarten" - Preungesheim P2 1. das Verkehrszeichen 314 "Parken" durch ein Verkehrszeichen 316 "Park and Ride" auszutauschen; 2. die durch das Verkehrszusatzzeichen 1048-10 "nur Personenkraftwagen" verfügte Beschränkung, die wiederholt nicht eingehalten wird, stetig zu überwachen sowie Verstöße kontinuierlich zu ahnden; 3. auf der Straße Am Dachsberg, gegenüber der Einmündung Am Dorfgarten, ein beidseitiges Hinweisschild in Form eines Richtungspfeils zu diesem Park-and-ride-Parkplatz zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4356 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 04.03.2019 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II Vorgang: V 1014/18 OBR 14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung der Anfrage vom 22.10.2018, V 10 14. Begründung: Es handelt sich um die Frage, wie die Planungen für die o. g. Straße nach dem Ende der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen. Die damalige Begründung lautete: "Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit Lkw zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dienen wird." Die Bauarbeiten zur Verbreiterung haben inzwischen begonnen und der Ortsbeirat interessiert sich zuständigkeitshalber für die Planungen für den Rückbau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1321 Aktenzeichen: 66 2
Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und AugustSchanzStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4294 entstanden aus Vorlage: OF 695/10 vom 03.02.2019 Betreff: Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer von Preungesheim zum Frankfurter Berg eine Spur für Fahrradfahrer eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1057 Aktenzeichen: 32 1
Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 05.02.2019 Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenzustellen, die gemeinsam mit der DB Netz AG den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn optimiert, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Begründung: Nach Aussage der DB Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere entweder durch die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 662/10 vom 08.01.2019 Betreff: Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg nicht mehr verkehrsregelwidrig links umfahren werden. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat wiederholt auf die großen Gefahren hingewiesen, die von dem unerwarteten und regelwidrigen linksseitigen Umfahren der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg ausgehen. Leider wird die Situation immer schlimmer. Insbesondere die Verkehrsinsel vor den Supermärkten - vor der Einmündung der Straße Am Dachsberg in die Homburger Landstraße - wird wegen des langen Rückstaus dort im morgendlichen Berufsverkehr regelmäßig in halsbrecherischer Weise links umfahren. Dies ist besonders gefährlich, weil der Gegenverkehr dort aufgrund der Uneinsehbarkeit nicht einschätzbar ist und außerdem die Fahrer, die regulär gewartet haben und sich dann links einordnen wollen, nicht mit von hinten heranpreschenden Fahrzeugen rechnen. Insofern ist dringend Abhilfe zu schaffen. Außerdem wird durch das linksseitige Umfahren der beabsichtigte Verkehrsberuhigungseffekt der Inseln zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 900 Aktenzeichen: 32 1
Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4083 entstanden aus Vorlage: OF 165/14 vom 10.12.2018 Betreff: Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Vorgang: OA 314/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise am Berkersheimer Bahnhof ermöglichen. 2. Die Möglichkeit und der Bedarf einer Verlängerung der Buslinie über die Brücke von Harheim über die S-Bahn-Station bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim ist zu prüfen. 3. Die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind. 4. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä . 5. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr und zur Kosteneinsparung wird eine Brückenvariante mit nur einer Fahrspur geprüft. 6. Zusätzlich zur Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen (s. OA 314 vom 22.10.2018). 7. Die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2018, OA 314 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 13.11.2018 Betreff: An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrtkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechen den Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der Deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere, leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen, die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 523 Aktenzeichen: 69
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