Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 761/10 vom 04.06.2019
Betreff: Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu veranlassen, baldmöglichst die Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße in den Griff zu bekommen. Dazu ist eine Regulierungsampel vor der Endhaltestelle der Buslinie 39 so einzurichten, dass der Verkehr aus Bad Vilbel so zurückgehalten wird, dass sich der Bus in den Verkehr einreihen und einigermaßen fahrplangerecht bis zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 gelangen kann. Daneben ist zu prüfen und zu berichten, wie einerseits die Rückstaus auf dem Dachsberg in die Homburger Landstraße und bis nach Berkersheim zurück sowie die unerlaubten Ausfahr- und Einbiegemanöver von einem Supermarktparkplatz, um einfacher in die/von der August-Schanz-Straße zu kommen, verhindert werden können.
Begründung: Berkersheim verfügt nur über eine einzige Verbindung Richtung Innenstadt über die Straße Am Dachsberg, was auch so bleiben soll. Dann muss aber sichergestellt werden, dass der Bus und die Berkersheimer Anwohner - auch wenn Bauarbeiten in den angrenzenden Straßen erfolgen - noch in vertretbarer Zeit diese Straße passieren können. Durch diese Baumaßnahmen wird deutlich, dass diese Straße einen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, für den sie als Straße mit Wohnbebauung schlicht nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2019OFOF 761/10Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4781Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehenDirektanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1851Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats