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Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Befahrberechtigungen des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 8 hindurch nach Bad Vilbel

Details im PARLIS OF_195-10_2022
18.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel

Details im PARLIS OM_1454_2022
16.05.2022

Stellungnahme des Magistrats

Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel

Details im PARLIS ST_1190_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1454 entstanden aus Vorlage: OF 195/10 vom 04.01.2022 Betreff: Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Berechtigungen zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel bestehen, insbesondere ob Firmen, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind, berechtigt sind, diese Verbindung zu nutzen.

Begründung:

Nach Wahrnehmung der Anwohner hat der Verkehr auf dieser eigentlich nur für die Landwirtschaft und Fahrräder freigegebenen Verbindung erheblich zugenommen. Dabei besteht schon immer ein unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr über diesen Feldweg, um Umwege zu vermeiden, der zu unterbinden wäre, was der Ortsbeirat wiederholt angemahnt hatte. In letzter Zeit kommen aber in erheblichem Umfang Fahrzeuge hinzu, die von Firmen eingesetzt werden, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind. Insofern ist dringend zu klären, ob und, wenn ja, auf welcher Basis diese berechtigt sind, diesen Weg, der insbesondere im Tunnelbereich sehr unübersichtlich ist und von vielen Fußgängern und Hunde- und Pferdeführern sowie Fahrradfahrern genutzt wird, zu befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0