Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel
Stellungnahme des Magistrats
Der bezeichnete Feldweg wird unberechtigt durch Fahrzeugführende zum Abkürzen von Berkersheim nach Bad Vilbel, aber auch von Firmen, die im Auftrag der Deutsche Bahn (DB) mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beauftragt sind, benutzt. Die Beschilderung vor Ort untersagt bereits den Verkehr solcher Fahrzeuge. Bei der DB wird darauf hingewirkt, dass dieser Verkehr eingestellt wird. Bei einer örtlichen Überprüfung durch die Stadtpolizei konnte der vom Ortsbeirat geschilderte Sachverhalt bestätigt werden. In einem kurzen Zeitraum konnten drei Fahrzeugführende beim widerrechtlichen Benutzen des Feldwegs angetroffen und angehalten werden. Da in keinem Fall eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden konnte, wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Stadtpolizei wird dort den Fahrzeugverkehr vorübergehend verstärkt kontrollieren, um eine Entspannung der dortigen Verkehrslage, die sich durch die Nutzung durch Radfahrende, zu Fuß Gehende, Hunde- und Pferdeführer_innen ergibt, herbeizuführen. Eine dauerhafte Überwachung lässt sich jedoch nicht gewährleisten. Künftig wird im Rahmen der Stadtteilstreife, aber auch aufgrund möglicher eingehender Beschwerden eine kurzzeitige Überwachung erfolgen.