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Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.11.2016

Auskunftsersuchen

Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim

Details im PARLIS V_265_2016
03.03.2017

Stellungnahme des Magistrats

Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim

Details im PARLIS ST_485_2017
18.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim

Details im PARLIS ST_1825_2017
17.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Querung der Bahngleise in Berkersheim

Details im PARLIS OA_247_2018
23.01.2019

Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben

Details im PARLIS NR_747_2019
04.02.2019

Antrag Ortsbeirat

Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen

Details im PARLIS OF_682-10_2019
19.02.2019

Anregung Ortsbeirat

Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747

Details im PARLIS OA_357_2019
02.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen

Details im PARLIS ST_1647_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2