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Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
185 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Idee
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Begründung

vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.
  2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
  3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.
  4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.

Inhalt

Antrag vom 23.01.2019, NR 747

Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten.
  2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert.
  3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben.
  4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können.Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2019Sie sind hier
    NRNR 747Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 185 WochenBB 310Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreibenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 14
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 19.02.2019
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeBFFFDP
Ablehnung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 19.02.2019
TO I, TOP 96
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 747 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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