Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg
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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 662/10 vom 08.01.2019
Betreff: Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg nicht mehr verkehrsregelwidrig links umfahren werden.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat wiederholt auf die großen Gefahren hingewiesen, die von dem unerwarteten und regelwidrigen linksseitigen Umfahren der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg ausgehen. Leider wird die Situation immer schlimmer. Insbesondere die Verkehrsinsel vor den Supermärkten - vor der Einmündung der Straße Am Dachsberg in die Homburger Landstraße - wird wegen des langen Rückstaus dort im morgendlichen Berufsverkehr regelmäßig in halsbrecherischer Weise links umfahren. Dies ist besonders gefährlich, weil der Gegenverkehr dort aufgrund der Uneinsehbarkeit nicht einschätzbar ist und außerdem die Fahrer, die regulär gewartet haben und sich dann links einordnen wollen, nicht mit von hinten heranpreschenden Fahrzeugen rechnen. Insofern ist dringend Abhilfe zu schaffen. Außerdem wird durch das linksseitige Umfahren der beabsichtigte Verkehrsberuhigungseffekt der Inseln zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2019OFOF 662/10Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am DachsbergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4154Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am DachsbergDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 900Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am DachsbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats