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Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OM
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 05.02.2019

Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenzustellen, die gemeinsam mit der DB Netz AG den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn optimiert, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Begründung: Nach Aussage der DB Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere entweder durch die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2019OFOF 705/10Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4304Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10
    Direktanregung
  3. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1618Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser-Bahnlinie im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 33 · 13.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69

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