Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof und erläutert, dass die dafür benötigte Fläche nicht für den ÖPNV zur Verfügung steht. Die Flächen wurden in ihren Ursprungszustand zurückversetzt und werden voraussichtlich wieder als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die im Kontext des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn genutzte Baustelleneinrichtungsfläche (Lagerplatz) war über den Planfeststellungsbeschluss nur temporär gesichert und wurde zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wieder in den Ursprungszustand als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) zurückversetzt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und sind nicht als Verkehrsflächen planfestgestellt. Aller Voraussicht nach werden diese Flurstücke wieder als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für die Herstellung der dauerhaften Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die Main-Weser-Bahn benötigt, die neben der Berkersheimer Bahnstraße entstehen soll. Die Fläche steht deshalb nicht für den ÖPNV zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2025OFOF 1121/10Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025OMOM 7547Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer BahnhofDirektanregung
- 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 223Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab