Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige…
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Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke und der Berkersheimer Bahnstraße zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um die massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II zu bewerten und gegebenenfalls rückgängig zu machen.
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Berkersheimer Bahnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim11.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Berkersheimer Bahnstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und für weitere Baulogistik im Bereich des Berkersheimer Bahnhofs erteilt wurden und welche Maßnahmen darin vorgesehen sind, um die dadurch offensichtlich erlaubten massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II wieder rückabzuwickeln.
Begründung
Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke war eine Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und Baulogistik im jetzt erfolgten Umfang nördlich des Berkersheimer Bahnhofs nicht vorgesehen. Da keine Planänderung erfolgte, muss die Stadt in erheblichem Ausmaße Sondergenehmigungen zum Eingriff in den Grüngürtel Schutzzone II erteilt haben, damit die nun vorgenommenen massiven Eingriffe überhaupt erfolgen konnten. Dieses Vorgehen ist für alle außer der Deutschen Bahn AG in keiner Weise transparent und insofern auch nicht angreifbar, um auf eine angemessene Interessenabwägung in dieser besonders sensiblen Zone zu dringen. So ist das Gelände um die Brücke auf Berkersheimer Seite sehr feucht. Das hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das Gelände auf östlicher Seite der Berkersheimer Bahnstraße massiv durch mit Kies verfüllte Bohrungen befestigt wurde, weil hier wohl Aufmarschflächen für Lastkraftwagen angelegt werden sollen. Es ist schwerlich vorstellbar, wie diese Kiesverfüllungen jemals wieder beseitigt werden sollen. Auch die Containeranlage, die nördlich des Berkersheimer Bahnhofs errichtet wurde, stellt einen erheblichen Eingriff dar und muss entsprechend sorgfältig rückgebaut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 956/10Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2020Sie sind hierOMOM 5876Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1181Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats