Meine Nachbarschaft: Berkersheimer Untergasse
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An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 13.11.2018 Betreff: An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrtkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechen den Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der Deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere, leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen, die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 523 Aktenzeichen: 69
Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 657/10 vom 26.11.2018 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Diese würden insbesondere zulasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen; 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur Stadtbahnlinie U 5 in Preungesheim; 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind; 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä .; 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, ob die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet werden kann, inklusive einer Ampelregelung; 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen; 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde -, ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 08.10.2018 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18; ST 1486/18 Der Magistrat wird gebeten, in der Renettensstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn al s nichtamtliche Hinweise aufzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den Stellungnahmen vom 06.08.2018, ST 1485 und ST 1486, in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums, sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den Ortsbeirat an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2191 Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1807 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 156/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen? Begründung: Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit LKW zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Radfahr- und Fußgängerverkehr dienen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2018 Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBerkersheimer Meilenstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3730 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 18.09.2018 Betreff: Berkersheimer Meilenstein Der Magistrat wird gebeten, es dem Bürgerverein Berkersheim e. V. zu ermöglichen, einen Meilenstein mit Hinweisen auf historische Wegebeziehungen vor den kleinen Ladengeschäften der Berkersheimer Obergasse 14 auf stellen zu lassen. Dabei soll es sich um einen Sandsteinblock mit einer Höhe von circa 1,30 Metern handeln, der anstelle des nicht mehr ansehnlichen Blumenkübels errichtet werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 88 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 594/10 vom 04.09.2018 Betreff: Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet wird? Begründung: Die Deutsche Bahn nimmt wiederum Transporte durch die Berkersheimer Bahnstraße mit großen Lastern vor. Dies führt zu den erwarteten hohen Belastungen für die Anwohner. Insofern ist es erforderlich, hier Klarheit darüber zu schaffen, wann nun endlich die bahnparallele Baustraße eingerichtet wird. Nach den dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen müsste diese längst errichtet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Markierung von Haltelinien in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 506/10 vom 24.04.2018 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen die bestehenden "Rechts-vor-Links" -Regelungen durch Haltelinien zu verdeutlichen. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehr hindurch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser Tempo-30-Zone - wie auch in anderen Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk - allen Verkehrsteilnehmern mittels Haltelinien noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 Aktenzeichen: 66 7
Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 entstanden aus Vorlage: OF 507/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Vorgang: OM 2540/17 OBR 10; ST 431/18 Der Ortsbeirat teilt die Aussage der Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431, nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung im erforderlichen Rahmen nach Süden erweitert wird; diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. sodann der so erweiterte Tempo-30-Bereich gemäß Ziffer 1. im Rahmen des Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei - da es sich um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt - überwacht wird; 3. geprüft wird, ob in dem Bereich bis zur Homburger Landstraße Radstreifen möglich sind. Begründung: Die Geschwindigkeit wird leider wegen bisher noch teils fehlender Tempo-Begrenzung im Bereich zu 1. beziehungsweise dort fehlender Kontrolle teils deutlich überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenQuerung der Bahngleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 478/10 vom 13.03.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040 Aktenzeichen: 32 1
Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 125/14 Betreff: Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie viele Sondergenehmigungen zum Befahren des für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weges erteilt wurden und welches die Kritierien für die Vergabe einer solchen Genehmigung sind. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Angabe, ob auch Reisebusse für diesen Weg eine Sondergenehmigung erhalten haben bzw. erhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 125/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 17.12.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157, wird zurückgewiesen, da es sich bei der Vorlage vom 14.08.2017, OM 1909, um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S 6-Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim-Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 706 Aktenzeichen: 66 6
Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 415/10 vom 20.11.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung um circa 50 Meter nach Süden erweitert wird, diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. dass entsprechende Geschwindigkeitskontrollen in diesem erweiterten Bereich anberaumt werden. Begründung: Die Bewohner der Häuser am Rande der Wohnbebauung der Straße Am Dachsberg im nördlichen Bereich der Gemarkung Preungesheim (gefühlt: südliches Berkersheim) klagen seit Jahren über zu schnelle und dadurch viel zu laute Verkehrsteilnehmer vor ihren Grundstücken. Entsprechende Abhilfe ist hier geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 418/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück der Straße Am Hohlacker 59 bis 31 biegt von der Straße Am Hohlacker kommend die Straße An der Roseneller in Höhe der Häuser 41 bis 45 in einem stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem circa 110-Grad-Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o. g. Bereich, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern Am Hohlacker 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da, wie oben beschrieben, die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt, dass sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser Am Hohlacker 45 und 43 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 Aktenzeichen: 32 1
Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0
Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenReit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNVAngebots
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenRichtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 276/10 vom 30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 SPD und LINKE.
Parteien: FDP, BFF
Weiter lesenAusbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht. Begründung: Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 221/10 Betreff: Fußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Fußgängerüberwege über die Straße "Am Dachsberg" sicherer gestaltet werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBerkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 191/10 Betreff: Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim Nach dem vierspurigen Ausbau der Main-Weser-Bahn benötigt Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger. Eine Möglichkeit soll gegeben werden durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten". Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an der größtmöglichen Fahrzeug- und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt des derzeit von der Bundesbahn geplanten Omegabrücke mit breiter Fahrbahn und Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine Brücke ausreichend für den landwirtschaftlichen Betrieb dimensioniert mit Anschluss an einen landwirtschaftlich genutzten Weg Richtung Bad Vilbel und geringer Breite geplant werden kann. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 265 2016 Die Vorlage OF 191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, CDU, LINKE., BFF
Weiter lesenQualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAnschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 18.10.2016 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten sowie die Ergebnisses sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorzustellen, wie die in der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 wurde deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen erfordern. Damit sie der Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 257
Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.09.2016 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der Stellungnahme aus dem Jahr 2008, ST 605, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2007, OM 1618, sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim: Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station "Berkersheim" an der Einmündung der Straße Auf der Sandeller mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung Im Geiersrain nach Nordosten); 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim: Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf eine entsprechende Anregung aus dem Jahr 2007 geschaffen wird. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2012, OM 1527, der Magistrat mit der Stellungnahme ST 20 darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat darüber berichtet wird. Am 19.02.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten, und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 67 2
Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 119/10 Betreff: Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn aussieht und wie die Planungen der Stadt aussehen, um die davon ausgehenden Beeinträchtigungen insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes zu reduzieren, damit die ohnehin schon sehr hohe Belastung dieses Netzes im Ortsbezirk 10, insbesondere auf den Straßen: Berkersheimer Weg, Homburger Landstraße und Am Dachsberg abgewickelt werden kann. Begründung: Die dem Ortsbeirat übermittelten Antwortentwürfe auf die Anregungen des OBR 10, OM 64, vom 03.05.2016, und OM 57, vom 03.05.2016, vermitteln den Eindruck, dass einerseits mit einem baldigen Bauanfang zu rechnen ist und deshalb von den Einwohnern angeblich nur subjektive Beeinträchtigungen hinzunehmen sind, etwa die Rodungsmaßnahmen, gleichzeitig aber ein für den Ausbau so wichtiges Bauvorhaben wie die Querung in Berkersheim planungstechnisch noch nicht einmal so weit abgeschlossen ist, dass es vorgestellt werden könnte. Dies lässt befürchten, dass auch die sich hieran anschließenden Planungen hinsichtlich Verkehrsführung und sonstigen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen für die Anwohner, die auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Situation nicht mehr ohne Weiteres aus dem Planfeststellungsplan übernommen werden können, nicht aktualisiert wurden. Deshalb ist eine Vorstellung der Planungen insbesondere auch der zeitlichen geboten, damit hier entsprechend nachjustiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 155 2016 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenParkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone „Am Herrenhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 61/10 vom 10.06.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Die Huswertstraße ist zu einer wichtigen und viel genutzten Verbindung vom Frankfurter Bogen zu den Einkaufsmöglichkeiten und nach Frankfurt-Berkersheim geworden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen sowie ggf. um schnelle Handlung gebeten: 1. Warum ist im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung kein Fußweg/Radfahrweg? 2. Warum gibt es in diesem Teil der Huswertstraße keine Beleuchtung? 3. Warum gibt es von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge kein Hinweisschild auf Tempo 30? 4. Wann wird dies behoben? Begründung: Im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung fehlt es an allem, was zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nötig ist. Kein Fußweg, kein Radfahrweg, keine Beleuchtung der Straße und der Unterführung. Ebenso fehlt von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge der Hinweis auf Tempo 30. Es kann nicht sein, dass Fußgänger und Radfahrer dermaßen gefährdet sind. Es muss sofort gehandelt werden, um Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1551 Aktenzeichen: 66 2
Instabile Hanglage in Berkersheim ?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 65/10 Betreff: Instabile Hanglage in Berkersheim ? Bei der letzten Ortsbeiratssitzung in Berkersheim wurde unwidersprochen von Bürgern der Hinweis gegeben, dass es ein Bodengutachten gäbe mit der Aussage, dass der Hang zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" rutscht und darüber hinaus Richtung Nidda instabil sei. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht: 1. Ist bei der Stadt ein solches Gutachten bekannt? 2. Wenn ja, welche Konsequenzen ergaben oder ergeben sich daraus für Baugenehmigungen in diesem Bereich? 3. Wenn ja, könnte die Main-Weser-Bahn nach ihrer Fertigstellung wegen der höheren Zugfolge und deren Erschütterungen eine weitere Instabilität des Hangs herbeiführen? Begründung: Im Ortsbeirat wurde schon häufiger von Bürgerinnen und Bürgern behauptet, dass es ein Gutachten gäbe, das auf die Rutschgefahr dieses Hangs hinweist. Damit zukünftig entsprechende Sorgen kompetent aufgegriffen und sachlich argumentiert werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass der Ortsbeirat selbst über diese Informationen verfügt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2016 Die Vorlage OF 65/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. der Halbsatz: "und wenn ja, ob dieses Gutachten dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung gestellt werden könnte" angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKlare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOmegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 16.04.2016 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: V 1511/15 OBR 14; ST 394/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der Omegabrücke als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung Im Wiesengarten bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394, wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1511 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1167 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 155 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69 1
Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBusverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der U-Bahn-Station „Preungesheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
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