Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands
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Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 16.04.2016
Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: V 1511/15 OBR 14; ST 394/16
- Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der Omegabrücke als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind.
- Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung Im Wiesengarten bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394, wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Mai 2016 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 2. September 2016 mit der Stellungnahme ST 1167. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.