Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
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Berkersheimer Bahnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim11.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Berkersheimer Bahnstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 18.10.2016
Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten sowie die Ergebnisses sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorzustellen, wie die in der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll.
- Ferner wird der Magistrat gebeten zu erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 wurde deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen erfordern. Damit sie der Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2016VV 1552Zeitplan für StraßenbaumaßnahmenAnfrage
- 22. April 2016STST 665Zeitplan für StraßenbaumaßnahmenStellungnahme
- 14. Juni 2016OFOF 71/10Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. Juni 2016VV 66Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahnAnfrage
- 19. September 2016STST 1272Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-BahnStellungnahme
- 18. Oktober 2016OFOF 158/10Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 786Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimDirektanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 257Anschlus der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats