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Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn

Vorlagentyp: STMagistrat
54 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272

Betreff: Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Aufgrund des mittlerweile sehr langen Planungsvorlaufes, hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und die Deutsche Bahn AG das Baustellenlogistikkonzept auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses überarbeitet. Hierbei war u.a. Ziel, betroffene Anlieger so gering wie möglich zu belasten. Ausgehend von den damaligen Festlegungen im Planfeststellungsverfahren ist die Baustellenandienung im Bereich des OBR 10 wie nachfolgend beschrieben geplant: Als Grundkonzept für die Baustellenverkehre dient die planfestgestellte, bahnparallele Baustraße. Anbindung (Zu- und Abfahrt) der Baustraße an die B3 erfolgt in Höhe der Brücke über die Nidda. Der Baustellenverkehr verläuft parallel zu den beiden bestehenden Gleisen, wie planfestgestellt, in Richtung Bad Vilbel und Berkersheim und zurück zur B3. Die Berkersheimer Bahnstraße ist aufgrund der engen Ortslage nicht als Zufahrt vorgesehen. Ein geringer Baustellenverkehr ist über die bauzeitig zu ertüchtigende Brücke über die Nidda bei Harheim möglich. Weitere Massentransporte werden über die Brücke der L3003 vom Autobahnanschluss über die Homburger Landstraße bzw. über den Berkersheimer Weg in Richtung Eschersheim abgewickelt. Im Bereich Frankfurter Berg verteilt sich der Verkehr analog zu Berkersheim und wie planfestgestellt entlang der Bahn. Auf dem Gelände der ehemaligen Güterabfertigung (DB-Gelände) im Bereich der Station Frankfurter Berg ist eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche planfestgestellt. Wichtige Zufahrtsstraßen zu den Baufeldern sind mit der Straßenverkehrsbehörde vorabgestimmt und werden bis zum Baubeginn weiter konkretisiert. Grundsätzlich sind öffentliche Straßen für den Baustellenverkehr in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde nutzbar. Bei unzureichend tragfähigen Straßen erfolgt eine Beweissicherung und später ggf. eine Schadensbehebung auf Grundlage der durchgeführten Beweissicherung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2016VV 1552Zeitplan für StraßenbaumaßnahmenAnfrage
  2. 22. April 2016STST 665Zeitplan für StraßenbaumaßnahmenStellungnahme
  3. 14. Juni 2016OFOF 71/10Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahnOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 28. Juni 2016VV 66Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahnAnfrage
  5. 19. September 2016Sie sind hier
    STST 1272Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn
    Stellungnahme
  6. 18. Oktober 2016OFOF 158/10Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  7. 1. November 2016OMOM 786Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimDirektanregung
  8. 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 257Anschlus der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in BerkersheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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