Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 478/10 vom 13.03.2018
Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten.
Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 418/10Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2541Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerDirektanregung
- 5. März 2018STST 516Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerStellungnahme
- 13. März 2018OFOF 478/10Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2018Sie sind hierOMOM 2869Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1040Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats