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Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.12.2017

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Details im PARLIS OM_2541_2017
05.03.2018

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Details im PARLIS ST_516_2018
13.03.2018

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Details im PARLIS OF_478-10_2018
13.03.2018

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Details im PARLIS OM_2869_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 5.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße "Am Hohlacker" eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird. Damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte. Was angesichts der Straßentopographie eher ausgeschlossen ist. Andererseits, dass dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die zuständigen Ämter werden aufgefordert, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o.ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Bucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten.

Begründung:

In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2869 2018 Die Vorlage OF 478/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme