Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040
Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Gemäß § 12 (3) Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten grundsätzlich unzulässig. Dieses generelle Parkverbot dient dazu, dass Berechtigte jederzeit Zufahrt zu ihrem Grundstück erhalten. Da Sperrflächen grundsätzlich nicht überfahren werden dürfen, können sie vor Grundstückseinfahrten nicht markiert werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2017OMOM 2541Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerDirektanregung
- 5. März 2018STST 516Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerStellungnahme
- 13. März 2018OFOF 478/10Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2018OMOM 2869Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1040Verkehrssicherheit in der Straße Am HohlackerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab