Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse…
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Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich
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Renettenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Standortverlegung der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, Preungesheim31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Veränderung des Standortes eines Altkleider- und zweier Papiercon-tainer im Bereich der Kantapfelstraße 8, Preungesheim (Frankfurter Bogen)18.11.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Renettenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 08.10.2018
Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18; ST 1486/18 Der Magistrat wird gebeten, in der Renettensstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn al s nichtamtliche Hinweise aufzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen.
Begründung: Nach der in den Stellungnahmen vom 06.08.2018, ST 1485 und ST 1486, in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums, sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den Ortsbeirat an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2018STST 1486Markierung von Haltelinien in BerkehrsheimStellungnahme
- 6. August 2018STST 1485Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - WiederholungsantragStellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 614/10Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche HinweiseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3824Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichDirektanregung
- 29. April 2019STST 791Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtStellungnahme
- 2. Dezember 2019STST 2191Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichStellungnahme
- 11. Oktober 2020OFOF 1074/10Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020VV 1807Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg alsAnfrage
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 210Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkers-heim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg alStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7