Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg als nicht amtliche Hinweise
Stellungnahme des Magistrats
Bei den vom Ortsbeirat gewünschten halbseitigen Haltlinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots handelt es sich um nicht-amtliche Hinweise, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vorgesehen sind. Es dürfen nur Verkehrszeichen angeordnet werden, die auch in der Straßenverkehrs-Ordnung verzeichnet sind. Es liegen keine Hinweise vor, dass in den genannten Bereichen eine Sicherheitsgefährdung vorliegen könnte. Deshalb können auch keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet werden. Auch die Markierung der nichtamtlichen Hinweise ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. Es handelt sich bei den genannten Straßen um Tempo-30-Zonen, in denen immer die Rechts-vor-Links-Regelung gilt. Dies ist allgemein bekannt und muss nicht durch zusätzliche Markierungen, wie die gewünschten nicht-amtlichen Hinweise, verdeutlicht werden.