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Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg als nicht amtliche Hinweise

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den vom Ortsbeirat gewünschten halbseitigen Haltlinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots handelt es sich um nicht-amtliche Hinweise, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vorgesehen sind. Es dürfen nur Verkehrszeichen angeordnet werden, die auch in der Straßenverkehrs-Ordnung verzeichnet sind. Es liegen keine Hinweise vor, dass in den genannten Bereichen eine Sicherheitsgefährdung vorliegen könnte. Deshalb können auch keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet werden. Auch die Markierung der nichtamtlichen Hinweise ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. Es handelt sich bei den genannten Straßen um Tempo-30-Zonen, in denen immer die Rechts-vor-Links-Regelung gilt. Dies ist allgemein bekannt und muss nicht durch zusätzliche Markierungen, wie die gewünschten nicht-amtlichen Hinweise, verdeutlicht werden.

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