Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots
Vorlagentyp: V
Begründung
In der o. g. Stellungnahme hat der Magistrat mitgeteilt, dass weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich seien, er werde dann umgehend berichten. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Stattdessen sehen die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Sicherheit und ihre Ruhe durch schnell fahrende Autos zunehmend als gefährdet an, insbesondere nachts.