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Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485

Betreff: Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 429 vom 23.02.2018 verwiesen. Hier wurde bereits erläutert, dass im Jahr 2017 in der Renettenstraße sieben Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchgeführt wurden. Von insgesamt 1.129 gemessenen Fahrzeugen wurde bei 87 Fahrzeugen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h) festgestellt. Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 8 Prozent. Da die Übertretungsquote in der Renettenstraße im Vergleich zu anderen verkehrlichen Schwerpunkten unauffällig ist, wird von einer Erhöhung der Kontrolldichte derzeit abgesehen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Ergänzend ist der Erlass des RP Darmstadt aus dem Jahr 2009 beigefügt. Dieser konkretisiert, warum an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Haltelinien benötigt werden. Dies trifft auch auf die Renettenstraße zu, die zu einer Tempo 30-Zone gehört, da dort grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts-Vor-Links gilt. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Anlage 1 (ca. 226 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3280 — Direktanregung vom 5. Juni 2018.

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