Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeits-Kirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vogtstraße, eingezeichnet wird. Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehung zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVo haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für alte Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10
Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeits-Kirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vogtstraße, eingezeichnet wird.
Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehung zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVo haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für alte Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein.
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2017OMOM 2536Erhöhung der Verkehrssicherheit in der RenettenstraßeDirektanregung
- 23. Februar 2018STST 429Erhöhung der Verkehrssicherheit in der RenettenstraßeStellungnahme
- 24. April 2018OFOF 506/10Markierung von Haltelinien in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Mai 2018OFOF 538/10Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - WiederholungsantragOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018OMOM 3280Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - WiederholungsantragDirektanregung
- 5. Juni 2018OMOM 3262Markierung von Haltelinien in BerkersheimDirektanregung
- 6. August 2018STST 1486Markierung von Haltelinien in BerkehrsheimStellungnahme
- 6. August 2018STST 1485Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - WiederholungsantragStellungnahme
- 13. November 2018Sie sind hierOFOF 646/10Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2018OMOM 4022Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheDirektanregung
- 22. Februar 2019STST 435Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheStellungnahme
- 9. September 2019Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1773Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung)