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Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Markierung von Haltelinien in Berkersheim

Details im PARLIS OM_3262_2018
05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag

Details im PARLIS OM_3280_2018
06.08.2018

Stellungnahme des Magistrats

Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag

Details im PARLIS ST_1485_2018
06.08.2018

Stellungnahme des Magistrats

Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim

Details im PARLIS ST_1486_2018
13.11.2018

Antrag Ortsbeirat

Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Details im PARLIS OF_646-10_2018
27.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Details im PARLIS OM_4022_2018
22.02.2019

Stellungnahme des Magistrats

Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Details im PARLIS ST_435_2019
09.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Details im PARLIS ST_1773_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 entstanden aus Vorlage: OF 646/10 vom 13.11.2018

Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Magistrat wird gebeten, eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vo gtstraße, einzuzeichnen.

Begründung:

Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehungen zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVO haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für ältere Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 435 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1773 Aktenzeichen: 66 5