Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486
Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim Gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Darmstadt von 2009 gibt es an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Verkehrsteilnehmenden, die generell vorfahrtsberechtigt oder wartepflichtig sind. Schon deshalb könnte die gewünschte Haltelinie nicht markiert werden. Weiter stellt der Erlass klar, dass die vom Ortsbeirat angeregten Haltelinien keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind. Sie können somit auch nicht angeordnet werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3262 — Direktanregung vom 5. Juni 2018.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OMBezugOM 3824 — Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich · Direktanregung
- OMBezugOM 4022 — Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche · Direktanregung