Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 435
Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2018OMOM 3262Markierung von Haltelinien in BerkersheimDirektanregung
- 5. Juni 2018OMOM 3280Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - WiederholungsantragDirektanregung
- 6. August 2018STST 1486Markierung von Haltelinien in BerkehrsheimStellungnahme
- 6. August 2018STST 1485Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - WiederholungsantragStellungnahme
- 13. November 2018OFOF 646/10Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2018OMOM 4022Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheDirektanregung
- 22. Februar 2019Sie sind hierSTST 435Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheStellungnahme
- 9. September 2019Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1773Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten DreifaltigkeitskircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab