Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse…
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Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nicht
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Renettenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Standortverlegung der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, Preungesheim31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Veränderung des Standortes eines Altkleider- und zweier Papiercon-tainer im Bereich der Kantapfelstraße 8, Preungesheim (Frankfurter Bogen)18.11.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791
Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorläufige Stellungnahme: Um der Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen, sind weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich. Sobald ein Ergebnis über die rechtliche und praktische Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Haltelinien Rechts-vor-Links-Kreuzungen vorliegen, wird der Magistrat umgehend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2018STST 1486Markierung von Haltelinien in BerkehrsheimStellungnahme
- 6. August 2018STST 1485Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - WiederholungsantragStellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 614/10Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche HinweiseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018OMOM 3824Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichDirektanregung
- 29. April 2019Sie sind hierSTST 791Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtStellungnahme
- 2. Dezember 2019STST 2191Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichStellungnahme
- 11. Oktober 2020OFOF 1074/10Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020VV 1807Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg alsAnfrage
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 210Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkers-heim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg alStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab