Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten zu prüfen und zu berichten. Die massive Betonverstärkung schränkt den Durchgang erheblich ein, was negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung und die Mobilität von Radfahrern und Pferden hat.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Bahnunterführung Im Wiesengarten in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird und wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll.
Begründung
Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung Im Wiesengarten wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint dieser daher sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, sodass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massiven Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 1147/10Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im WiesengartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7268Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im WiesengartenDirektanregung
- 21. Juni 2021STST 1265Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im WiesengartenStellungnahme
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 146Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im WiesengartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats