Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das umstrittene Baugebiet Berkersheim-Ost zu prüfen und zu berichten, ob es realisiert werden soll. Die Begründung liegt in der Erwartung der Bürger nach einem ausgewogenen Konzept für mehr Wohnungen und Infrastruktur.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- ob das vor Ort umstrittene Baugebiet Berkersheim-Ost tatsächlich noch realisiert werden soll;
- wenn ja, wann dies im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorgestellt wird; von besonderem Interesse dabei ist neben der vorgesehenen Bebauung der Zeitplan, die Infrastruktur sowie die erforderliche, insgesamt nicht störende Verkehrserschließung, auch für den nicht unerheblichen Bauverkehr;
- wie es derzeit um die wiederholt vom Ortsbeirat 10 geforderten Alternativplanungen für eine Bebauung im Norden Preungesheims, entlang der Straße "Am Dachsberg", steht; von besonderem Interesse dabei ist, welche Infrastruktur dazu vorgesehen wäre (zum Beispiel ein neues Gebäude für die Freiwillige Feuerwehr, da das alte Feuerwehrhaus nicht mehr den derzeitigen Anforderungen entspricht, hier könnte sodann Wohnbebauung entstehen).
Begründung
Um das umstrittene Neubaugebiet Berkersheim-Ost ist es eventuell nur scheinbar still geworden. Nach Jahren des belastenden Bauverkehrs für den S 6-Ausbau in den engen Straßen ohne Bürgersteige im alten Berkersheimer Ortskern erwarten weite Teile der in Berkersheim lebenden und arbeitenden Menschen ein insgesamt ausgewogenes Konzept für mehr Wohnungen, für Infrastruktur sowie für nicht störenden Straßen- und Bauverkehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 193/10Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1453Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstDirektanregung
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1221Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats